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Energie & Management > Politik - Bundesrat gibt grünes Licht für Wasserstoffkernnetz
Quelle: Bundesrat
Politik

Bundesrat gibt grünes Licht für Wasserstoffkernnetz

Das Wasserstoffkernnetz, die Umsetzung des Digitale-Dienste-Gesetzes der EU und eine Entschließung für bessere Bedingungen für Biogasanlagen hat der Bundesrat beschlossen.
Außer dem Solarpaket I und der Novelle des Klimaschutzgesetzes (wir berichteten) hat die Länderkammer am 26. April weitere Beschlüsse gefasst. Dazu gehört das Wasserstoffkernnetz, die Umsetzung des Digitale-Dienste-Gesetzes der EU und eine Entschließung aus Schleswig-Holstein, die Rahmenbedingungen für Biogasanlagen zu verbessern.

Mit einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ließ der Bundesrat die Errichtung eines Wasserstoffkernnetzes für Deutschland mit einer Länge von 9.700 km zu. Die erwarteten Investitionen von rund 20 Milliarden Euro sollen privatwirtschaftlich finanziert werden, mit einer staatlichen Absicherung. Zu etwa 60 Prozent können dafür schon bestehende Erdgasleitungen umgenutzt werden. Es soll die wichtigsten Leitungen der Wasserstofftransport- und -importinfrastruktur umfassen und von 2025 bis 2032 in Betrieb genommen werden.

Wasserstoff als Energiewendegrundlage

Wasserstoff soll eine Schlüsselrolle beim klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft spielen. Das Gas sei vielleicht kein Allheilmittel, und aus erneuerbaren Quellen noch knapp, sagte Nordrhein-Westfalens Energieministerin Mona Neubaur (Grüne) im Bundesrat. „Aber Wasserstoff hat eben das Potenzial, der zentrale Baustein der Energiewirtschaft mit massiv reduzierten Treibhausgasen zu werden“, begründete Neubaur die Notwendigkeit des Netzes. Nur mit erneuerbarem Gas könne die Wirtschaft massiv Treibhausgase vermeiden und so die Klimaschutzziele erreichen.

Hamburgs Umwelt- und Energiesenator Jens Kerstan (Grüne) warnte davor, bei der Wasserstoffwirtschaft die gleichen Fehler zu machen wie beim Aufbau der Photovoltaik und der Windenergie. Dort habe Deutschland eine Technologie zur Weltmarktführerschaft entwickelt. „Und in dem Moment, als man damit Geld verdienen und Arbeitsplätze schaffen konnte, hat Deutschland der Mut verlassen, und unsere Pionierleistung hat sich eben nicht in Arbeitsplätzen und in Standortstärke und der Sicherung der Industrie niedergeschlagen“, erinnerte er.

Biogaserzeugung und Wärmenetze bewahren

Die Länderkammer unterstütze zudem einen Antrag Schleswig-Holsteins zur Sicherung und Stärkung der Rolle von Biogas und Biomethan für die Energiewende. Die Landesregierung forderte in der Initiative die Bundesregierung auf, die Rahmenbedingungen von Biogasanlagen zu verbessern, um gefährdete Anlagen und die damit verbundenen Wärmenetze zu erhalten, wie das Umweltministerium in Kiel mitteilte. Zum Jahresende 2023 waren laut Kieler Umweltministerium 1.009 Biomasseanlagen in Betrieb. Konkret von einem Aus bedroht seien derzeit knapp 70 Anlagen im Bundesland.

„Die Bioenergie braucht eine neue Zukunft: in der Wärmeversorgung und als flexible Speicherlösung im klimaneutralen Stromsystem und in industriellen Anwendungen“, forderte Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne). Es sei Aufgabe des Bundesgesetzgebers, die Potenziale der Bioenergie zu nutzen und den Betreibern eine Perspektive zu geben. Viele ältere Biogasanlagen, besonders in Norddeutschland stünden nach Auslaufen der 20 Jahre EEG-Förderung vor dem Aus. Laut Umweltministerium könnten sie sich auch nicht neu bewerben, weil die sogenannte Südquote mindestens 50 Prozent des EEG-Ausschreibungsvolumens in die südlichen Bundesländer vergibt.

Um dem Trend entgegenzuwirken, fordert die Bundesratsinitiative noch in diesem Jahr eine offene Sonderausschreibung für bestehende Biogasanlagen, die Wärmenetze beliefern, hieß es. „Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, müssen wir jetzt mit Hochdruck nicht nur unsere Strom-, sondern auch unsere Wärmeversorgung umbauen“, mahnte Goldschmidt. Bei beidem könnten Biogasanlagen eine entscheidende Rolle spielen. Aber dafür müsse die Bundesregierung jetzt die Bedingungen ändern, denn diese bremsten statt zu fördern.

Digitale-Dienste-Gesetz in Kraft gesetzt

In Umsetzung des Digital Services Act der EU, der am 17. Februar 2024 gilt, gibt es nun auch in Deutschland einen einheitlichen Standard für Ladekabel. Mit Änderungen am Funkanlagengesetz des Bundesrats müssen künftig Mobiltelefone, Tablets, E-Book-Reader, Digitalkameras und ähnliche Geräte mit einer USB-C-Schnittstelle aufladbar sein. Geräte, die über eine sogenannte Schnellladefunktion verfügen, müssen zukünftig stets dasselbe Ladeprotokoll verwenden. Damit könnten zukünftig Handys und andere Geräte auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden. Dies soll den Elektronikschrott reduzieren.

Zugleich wurde mit dem Digitale-Dienste-Gesetz ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für digitale Vermittlungsdienste angenommen. Er soll illegale und schädliche Online-Aktivitäten sowie das Verbreiten von Desinformation verhindern. Eine Zentrale Koordinierungsstelle wird dafür innerhalb der Bundesnetzagentur geschaffen. Diese soll für Transparenz und Fairness sorgen und Anbieter digitaler Vermittlungsdienste sowie die Durchsetzung des Digital Services Act zentral beaufsichtigen. Nutzerinnen und Nutzer können Beschwerden direkt an die Koordinierungsstelle richten.

Freitag, 26.04.2024, 14:33 Uhr
Susanne Harmsen
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Bundesrat gibt grünes Licht für Wasserstoffkernnetz
Das Wasserstoffkernnetz, die Umsetzung des Digitale-Dienste-Gesetzes der EU und eine Entschließung für bessere Bedingungen für Biogasanlagen hat der Bundesrat beschlossen.
Außer dem Solarpaket I und der Novelle des Klimaschutzgesetzes (wir berichteten) hat die Länderkammer am 26. April weitere Beschlüsse gefasst. Dazu gehört das Wasserstoffkernnetz, die Umsetzung des Digitale-Dienste-Gesetzes der EU und eine Entschließung aus Schleswig-Holstein, die Rahmenbedingungen für Biogasanlagen zu verbessern.

Mit einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ließ der Bundesrat die Errichtung eines Wasserstoffkernnetzes für Deutschland mit einer Länge von 9.700 km zu. Die erwarteten Investitionen von rund 20 Milliarden Euro sollen privatwirtschaftlich finanziert werden, mit einer staatlichen Absicherung. Zu etwa 60 Prozent können dafür schon bestehende Erdgasleitungen umgenutzt werden. Es soll die wichtigsten Leitungen der Wasserstofftransport- und -importinfrastruktur umfassen und von 2025 bis 2032 in Betrieb genommen werden.

Wasserstoff als Energiewendegrundlage

Wasserstoff soll eine Schlüsselrolle beim klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft spielen. Das Gas sei vielleicht kein Allheilmittel, und aus erneuerbaren Quellen noch knapp, sagte Nordrhein-Westfalens Energieministerin Mona Neubaur (Grüne) im Bundesrat. „Aber Wasserstoff hat eben das Potenzial, der zentrale Baustein der Energiewirtschaft mit massiv reduzierten Treibhausgasen zu werden“, begründete Neubaur die Notwendigkeit des Netzes. Nur mit erneuerbarem Gas könne die Wirtschaft massiv Treibhausgase vermeiden und so die Klimaschutzziele erreichen.

Hamburgs Umwelt- und Energiesenator Jens Kerstan (Grüne) warnte davor, bei der Wasserstoffwirtschaft die gleichen Fehler zu machen wie beim Aufbau der Photovoltaik und der Windenergie. Dort habe Deutschland eine Technologie zur Weltmarktführerschaft entwickelt. „Und in dem Moment, als man damit Geld verdienen und Arbeitsplätze schaffen konnte, hat Deutschland der Mut verlassen, und unsere Pionierleistung hat sich eben nicht in Arbeitsplätzen und in Standortstärke und der Sicherung der Industrie niedergeschlagen“, erinnerte er.

Biogaserzeugung und Wärmenetze bewahren

Die Länderkammer unterstütze zudem einen Antrag Schleswig-Holsteins zur Sicherung und Stärkung der Rolle von Biogas und Biomethan für die Energiewende. Die Landesregierung forderte in der Initiative die Bundesregierung auf, die Rahmenbedingungen von Biogasanlagen zu verbessern, um gefährdete Anlagen und die damit verbundenen Wärmenetze zu erhalten, wie das Umweltministerium in Kiel mitteilte. Zum Jahresende 2023 waren laut Kieler Umweltministerium 1.009 Biomasseanlagen in Betrieb. Konkret von einem Aus bedroht seien derzeit knapp 70 Anlagen im Bundesland.

„Die Bioenergie braucht eine neue Zukunft: in der Wärmeversorgung und als flexible Speicherlösung im klimaneutralen Stromsystem und in industriellen Anwendungen“, forderte Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne). Es sei Aufgabe des Bundesgesetzgebers, die Potenziale der Bioenergie zu nutzen und den Betreibern eine Perspektive zu geben. Viele ältere Biogasanlagen, besonders in Norddeutschland stünden nach Auslaufen der 20 Jahre EEG-Förderung vor dem Aus. Laut Umweltministerium könnten sie sich auch nicht neu bewerben, weil die sogenannte Südquote mindestens 50 Prozent des EEG-Ausschreibungsvolumens in die südlichen Bundesländer vergibt.

Um dem Trend entgegenzuwirken, fordert die Bundesratsinitiative noch in diesem Jahr eine offene Sonderausschreibung für bestehende Biogasanlagen, die Wärmenetze beliefern, hieß es. „Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, müssen wir jetzt mit Hochdruck nicht nur unsere Strom-, sondern auch unsere Wärmeversorgung umbauen“, mahnte Goldschmidt. Bei beidem könnten Biogasanlagen eine entscheidende Rolle spielen. Aber dafür müsse die Bundesregierung jetzt die Bedingungen ändern, denn diese bremsten statt zu fördern.

Digitale-Dienste-Gesetz in Kraft gesetzt

In Umsetzung des Digital Services Act der EU, der am 17. Februar 2024 gilt, gibt es nun auch in Deutschland einen einheitlichen Standard für Ladekabel. Mit Änderungen am Funkanlagengesetz des Bundesrats müssen künftig Mobiltelefone, Tablets, E-Book-Reader, Digitalkameras und ähnliche Geräte mit einer USB-C-Schnittstelle aufladbar sein. Geräte, die über eine sogenannte Schnellladefunktion verfügen, müssen zukünftig stets dasselbe Ladeprotokoll verwenden. Damit könnten zukünftig Handys und andere Geräte auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden. Dies soll den Elektronikschrott reduzieren.

Zugleich wurde mit dem Digitale-Dienste-Gesetz ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für digitale Vermittlungsdienste angenommen. Er soll illegale und schädliche Online-Aktivitäten sowie das Verbreiten von Desinformation verhindern. Eine Zentrale Koordinierungsstelle wird dafür innerhalb der Bundesnetzagentur geschaffen. Diese soll für Transparenz und Fairness sorgen und Anbieter digitaler Vermittlungsdienste sowie die Durchsetzung des Digital Services Act zentral beaufsichtigen. Nutzerinnen und Nutzer können Beschwerden direkt an die Koordinierungsstelle richten.

Freitag, 26.04.2024, 14:33 Uhr
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