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Energie & Management > Politik - Solarpaket I und Klimaschutznovelle passieren Legislative
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik

Solarpaket I und Klimaschutznovelle passieren Legislative

Der Bundestag hat das Solarpaket I und das Klimaschutzgesetz mit den Stimmen der Ampelkoalition verabschiedet. Wenig später stimmte auch der Bundesrat beiden Gesetzen zu.
Am 26. April haben Bundestag und Bundesrat langen Diskussionen ein Ende bereitet und das Solarpaket I verabschiedet. Das Parlament beschloss auch eine Novelle des Klimaschutzgesetzes. Das Solarpaket I soll mit zahlreichen Maßnahmen den weiteren Ausbau der Solartechnik in Deutschland vereinfachen. Dies begrüßte die Branche. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) rechnet damit, dass nun verstärkt auch Gewerbe- und Industriebetriebe Solarstromanlagen errichten werden, um ihre Energiekosten zu drücken und künftig berechenbarer zu machen.
 
Auch für Mieterinnen und Mieter werde eine „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ den Zugang zu preiswertem Solarstrom erleichtern, so der BSW. In Deutschland sind derzeit knapp 4 Millionen Solarstromanlagen in Betrieb, die rund 12 Prozent des heimischen Stromverbrauchs decken. Bereits in zehn Jahren sollen es rund 30 Prozent sein, so das Ziel der Ampel-Koalition. BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig rechnet auch in der Landwirtschaft mit mehr Solarenergie, da diese auf ertragsschwachen Böden zumeist förderfähig wird.

Weitere Reformen im Steuerrecht, beim Energiemarktdesign und Netzzugang müssten nach Einschätzung des BSW zeitnah folgen, um die gewaltigen noch ungenutzten Potenziale der Solar- und Speichertechnologien zu heben. „Noch in diesem Jahr bedarf es eines zweiten Solarpaketes, um die neu installierte PV-Leistung gemäß den Plänen der Ampel-Koalition von 15.000 MW im vergangenen Jahr auf jährlich 22.000 MW ab dem Jahr 2026 zu steigern“, so Körnig. Leider sei ein „Resilienz-Bonus“ für die heimische Solarindustrie an der FDP gescheitert.

Windkraft und Biomasse brauchen Unterstützung

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht für die Windenergie Nachbesserungsbedarf. Die Vereinfachung der Verfahren aus der EU-Richtlinie RED III solle genutzt werden, um den Ausbau der Windenergie effektiv zu beschleunigen, forderte BEE-Präsidentin Simone Peter. Auch müsse der Rückbau bestehender Biogasanlagen gestoppt werden, weil sie ein wichtiges Standbein der dezentralen, flexibel steuerbaren und resilienten Energieversorgung seien. Auch die flexiblen Erzeuger Wasserkraft und Geothermie sowie Speicher und Sektorenkopplungstechnologien brauchten klare Ausbaupfade, erinnerte Peter.

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) forderte ebenfalls schnell ein Solarpaket II, das die Nutzung von Photovoltaikstrom auch über Gebäudegrenzen hinweg ermöglichen soll. Zudem müsse rasch die Privilegierung der Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) vorankommen, für die schon seit Sommer 2023 ein Gesetzentwurf des Justizministeriums vorliegt.

Klimaschutzgesetz wird beklagt

Die nun im Bundestag verabschiedete Novelle des Klimaschutzgesetzes bleibt weiter umstritten, da mit ihr die Sektorziele abgeschafft werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Vorabend einen Antrag eines CDU-Bundestagsabgeordneten abgewiesen, es von der Verabschiedung auszuschließen. Der Kern des 2021 von CDU und SPD verabschiedeten Gesetzes sind sektorenspezifische Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Industrie, Energieerzeugung, Landwirtschaft und Abfall, die jetzt entfallen.

Olaf Bandt, Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sagte: „Damit steht Deutschland jetzt ohne wirksames Gesetz da, um Klimaschutz in nötigem Umfang sicherzustellen.“ Die Maßnahmen in trägen Sektoren wie Gebäude und Verkehr drohten dadurch deutlich zu spät anzusetzen. Der BUND habe daher gemeinsam mit dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) die Juristen Franziska Heß und Prof. Felix Ekardt beauftragt, rechtliche Schritte gegen diesen Verfassungsbruch zu prüfen. „Wir fordern wirksame Maßnahmenpakete und ein Klimaschutzgesetz, das die Politik auf Kurs hält“, begründete Bandt.

Auch die Initiative Klimaneutrales Deutschland (IKND) sieht die Novelle als Rückschritt an. Ohne weitreichende Maßnahmen im Gebäude- und Verkehrssektor werde es teuer für die Bürgerinnen und Bürger, für die deutsche Wirtschaft und das Klima, sagte Geschäftsführerin Carolin Friedemann. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte die Reform verteidigt. Es sei sinnvoll, in Sektoren, in denen man Kohlendioxid schneller einsparen könne, schneller vorzugehen als in anderen, sagte er im ARD-Morgenmagazin.

Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden − dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.

Freitag, 26.04.2024, 14:25 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Solarpaket I und Klimaschutznovelle passieren Legislative
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik
Solarpaket I und Klimaschutznovelle passieren Legislative
Der Bundestag hat das Solarpaket I und das Klimaschutzgesetz mit den Stimmen der Ampelkoalition verabschiedet. Wenig später stimmte auch der Bundesrat beiden Gesetzen zu.
Am 26. April haben Bundestag und Bundesrat langen Diskussionen ein Ende bereitet und das Solarpaket I verabschiedet. Das Parlament beschloss auch eine Novelle des Klimaschutzgesetzes. Das Solarpaket I soll mit zahlreichen Maßnahmen den weiteren Ausbau der Solartechnik in Deutschland vereinfachen. Dies begrüßte die Branche. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) rechnet damit, dass nun verstärkt auch Gewerbe- und Industriebetriebe Solarstromanlagen errichten werden, um ihre Energiekosten zu drücken und künftig berechenbarer zu machen.
 
Auch für Mieterinnen und Mieter werde eine „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ den Zugang zu preiswertem Solarstrom erleichtern, so der BSW. In Deutschland sind derzeit knapp 4 Millionen Solarstromanlagen in Betrieb, die rund 12 Prozent des heimischen Stromverbrauchs decken. Bereits in zehn Jahren sollen es rund 30 Prozent sein, so das Ziel der Ampel-Koalition. BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig rechnet auch in der Landwirtschaft mit mehr Solarenergie, da diese auf ertragsschwachen Böden zumeist förderfähig wird.

Weitere Reformen im Steuerrecht, beim Energiemarktdesign und Netzzugang müssten nach Einschätzung des BSW zeitnah folgen, um die gewaltigen noch ungenutzten Potenziale der Solar- und Speichertechnologien zu heben. „Noch in diesem Jahr bedarf es eines zweiten Solarpaketes, um die neu installierte PV-Leistung gemäß den Plänen der Ampel-Koalition von 15.000 MW im vergangenen Jahr auf jährlich 22.000 MW ab dem Jahr 2026 zu steigern“, so Körnig. Leider sei ein „Resilienz-Bonus“ für die heimische Solarindustrie an der FDP gescheitert.

Windkraft und Biomasse brauchen Unterstützung

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht für die Windenergie Nachbesserungsbedarf. Die Vereinfachung der Verfahren aus der EU-Richtlinie RED III solle genutzt werden, um den Ausbau der Windenergie effektiv zu beschleunigen, forderte BEE-Präsidentin Simone Peter. Auch müsse der Rückbau bestehender Biogasanlagen gestoppt werden, weil sie ein wichtiges Standbein der dezentralen, flexibel steuerbaren und resilienten Energieversorgung seien. Auch die flexiblen Erzeuger Wasserkraft und Geothermie sowie Speicher und Sektorenkopplungstechnologien brauchten klare Ausbaupfade, erinnerte Peter.

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) forderte ebenfalls schnell ein Solarpaket II, das die Nutzung von Photovoltaikstrom auch über Gebäudegrenzen hinweg ermöglichen soll. Zudem müsse rasch die Privilegierung der Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) vorankommen, für die schon seit Sommer 2023 ein Gesetzentwurf des Justizministeriums vorliegt.

Klimaschutzgesetz wird beklagt

Die nun im Bundestag verabschiedete Novelle des Klimaschutzgesetzes bleibt weiter umstritten, da mit ihr die Sektorziele abgeschafft werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Vorabend einen Antrag eines CDU-Bundestagsabgeordneten abgewiesen, es von der Verabschiedung auszuschließen. Der Kern des 2021 von CDU und SPD verabschiedeten Gesetzes sind sektorenspezifische Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Industrie, Energieerzeugung, Landwirtschaft und Abfall, die jetzt entfallen.

Olaf Bandt, Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sagte: „Damit steht Deutschland jetzt ohne wirksames Gesetz da, um Klimaschutz in nötigem Umfang sicherzustellen.“ Die Maßnahmen in trägen Sektoren wie Gebäude und Verkehr drohten dadurch deutlich zu spät anzusetzen. Der BUND habe daher gemeinsam mit dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) die Juristen Franziska Heß und Prof. Felix Ekardt beauftragt, rechtliche Schritte gegen diesen Verfassungsbruch zu prüfen. „Wir fordern wirksame Maßnahmenpakete und ein Klimaschutzgesetz, das die Politik auf Kurs hält“, begründete Bandt.

Auch die Initiative Klimaneutrales Deutschland (IKND) sieht die Novelle als Rückschritt an. Ohne weitreichende Maßnahmen im Gebäude- und Verkehrssektor werde es teuer für die Bürgerinnen und Bürger, für die deutsche Wirtschaft und das Klima, sagte Geschäftsführerin Carolin Friedemann. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte die Reform verteidigt. Es sei sinnvoll, in Sektoren, in denen man Kohlendioxid schneller einsparen könne, schneller vorzugehen als in anderen, sagte er im ARD-Morgenmagazin.

Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden − dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.

Freitag, 26.04.2024, 14:25 Uhr
Susanne Harmsen

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