Montag, 2.04.2007, 11:56 Uhr
Anders als das Bundesumweltministerium (BMU) tritt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) dafür ein, dass emissionshandelspflichtige deutsche Anlagen auch über 2007 hinaus Emissionsberechtigungen (EUA) in der Menge erhalten, wie sie ihnen das Zuteilungsgesetz für die erste Handelsperiode (ZuG 2007) garantiert.