Die Bundesregierung hat am 18. Juli die Systemstabilitätsverordnung verabschiedet. Diese verpflichtet Verteilnetzbetreiber, Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Januar 2012 an ihr Netz angeschlossen wurden, mit regelbaren Wechselrichtern nachzurüsten.
Ältere Photovoltaikanlagen werden bei einer Überschreitung der Netzfrequenz von 50,2 Hertz unverzüglich vom Stromnetz getrennt. Da bundesweit inzwischen Photovoltaikanlagen mit insgesamt mehr als 25 GW Spitzenleistung installiert sind - der Großteil davon im Niederspannungsnetz - ergeben sich aufgrund der entstehenden Spannungsschwankungen erhebliche Risiken für den Netzbetrieb. Wird der Freque
Donnerstag, 19.07.2012, 16:58 Uhr
Michael Pecka
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