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Die EU-Kommission will die Anforderungen an die Effizienz von neuen Heizungsanlagen nachschärfen, aber nicht über das deutsche Gebäudeenergiegesetz hinausgehen.
EU-Kommissionssprecher Tim McPhie bezeichnete Berichte in deutschen Medien, nach denen die Pläne der Kommission über die Anforderungen des deutschen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinausgehen, als „irreführend“.
Er verwies gegenüber unserer Redaktion darauf hin, dass die bestehenden Vorschriften nach der sogenannten Ökodesign-Verordnung zehn Jahre alt seien und deswegen routinemäßig überprüft würden. Nach dem normalen Verfahren würden die Effizienzanforderungen an Heizungen und andere Geräte oder Anlagen regelmäßig an den Stand der Technik angepasst.
Eine neue Umsetzungs-Verordnung für Heizungsanlagen werde deswegen die Mindesteffizienzstandards ab 2029 an die technische Entwicklung auf den neuesten Stand bringen: „Die Mitgliedsstaaten und die interessierten Gruppen werden bei der Formulierung des Vorschlages konsultiert. Auch das Europäische Parlament und der Ministerrat sind in diesen Prozess einbezogen und können dazu Stellung nehmen.“
Die Betonung liegt hier auf dem Hilfsverb „können“, denn bei dem Vorschlag der Kommission handelt es sich um einen sogenannten „delegierten Rechtsakt“, der auf der Grundlage der bestehenden Ökodesign-Verordnung von der Kommission vorgeschlagen wird. Er bedarf nicht der Zustimmung durch den Ministerrat und das Parlament.
Vielmehr tritt der Vorschlag der Kommission automatisch in Kraft, wenn weder der Ministerrat noch das Parlament innerhalb von zwei Monaten Einspruch dagegen erheben. Änderungen sind nicht möglich. Beide Kammern können den Vorschlag der Kommission nur komplett zurückweisen. Im Ministerrat wird dafür eine qualifizierte Mehrheit(55 % der Mitgliedsstaaten mit 65 % der EU-Bevölkerung) benötigt, im Parlament muss eine Mehrheit der Mitglieder gegen den Vorschlag der Kommission votieren. Das sind substantielle Hürden.
Neue EU-Standards sollen 2029 kommen
McPhie nannte keine Einzelheiten. Ziel der Kommission sei es, dass ab 2029 nur energieeffiziente und gemessen an den alten Standards verbesserte Heizgeräte neu eingebaut würden. Der Vorschlag der Kommission dazu werde aber „technologieneutral“ sein und „keine Technologie oder Energiequelle“ ausschließen.
So werde es auch in Zukunft möglich bleiben, Gasheizungen in Verbindung mit Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen einzubauen. In jedem Falle kämen die erhöhten Standards nur für neue Anlagen zur Anwendung, Bestandsanlagen seien nicht betroffen.
Die Grünen im Europäischen Parlament begrüßten die Pläne der Kommission. Ihr energiepolitischer Sprecher, Michael Bloss, forderte einen „Effizienz-Hammer für neue Heizungen“. Damit werde Heizen für die Verbraucher günstiger. Die Industrie sei aufgefordert, effizientere Anlagen zu entwickeln und anzubieten.
Gegen europäische Vorgaben für neue Heizungen sprach sich der Abgeordnete der Europäischen Volkspartei (EVP) Markus Pieper von der CDU aus: „Wir haben das ETS für Gebäude und pauschale Energieeinsparvorgaben für die Länder. Den Rest sollen die Mitgliedsstaaten regeln.“ Empörung über eine europäische Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen komme zwar zu früh, sagte Pieper, die Union werde gegenüber der Kommission und der Bundesregierung aber klar Position beziehen.
Der Widerstand der EVP richte sich auch gegen die europäische Gebäuderichtlinie, die bereits vom EU-Parlament verabschiedet wurde und gegenwärtig vom Ministerrat beraten wird. Pieper verwies ebenso wie andere Unionspolitiker darauf, dass die Bundesregierung von der Kommission konsultiert werde, bevor der Vorschlag vorgelegt wird.
Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Bundestag, Christian Dürr, warf der Union dagegen mit Blick auf Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) vor, sie wettere zwar in Berlin gegen das GEG, plane in Brüssel aber „viel Schlimmeres“.
Donnerstag, 8.06.2023, 14:22 Uhr
Tom Weingärtner
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