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Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 13. November das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht beschlossen.
Mit der Verabschiedung des finanziellen Hintergrunds ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms gemacht. Zugleich gab die Bundesregierung zu, erst im März 2020 ein Gutachten zu bekommen, das die tatsächlichen Emissionsminderungen durch das Programm vorausberechnet.Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der Berichterstatter
Donnerstag, 14.11.2019, 11:29 Uhr
Susanne Harmsen
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