Quelle: E&M / Harmsen
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert den aktuellen Entwurf der Fernwärmeverordnung scharf und fordert, das Verfahren in die nächste Legislaturperiode zu verschieben.
Seit Monaten drängen Fernwärmeunternehmen und kommunale Versorger auf eine Novellierung der Fernwärmeverordnug seitens des Bundes − kurz
AVBFernwärmeV. Nun fordert der VKU einen Aufschub des Verfahrens bis nach der Bundestagswahl.
Das geht aus einer VKU-Stellungnahme hervor. Die nun vorgeschlagenen Änderungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) gefährden nach Ansicht des Verbandes die Investitions- und Planungssicherheit für die kommunale Fernwärmeversorgung und erschweren die Umsetzung der Wärmewende.
Die AVBFernwärmeV ist laut dem VKU
für die kommunale (Fern-)Wärmewirtschaft zwar von „zentraler Bedeutung, weil sie die Versorgungsbedingungen, die in aller Regel Bestandteil des Versorgungsvertrages zwischen dem Fernwärmeunternehmen und dem Kunden werden, gesetzlich regelt“.
Mit dem vorliegenden Entwurf vom 28. November legt das BMWK nun zum dritten Mal innerhalb einer Legislaturperiode einen Referentenentwurf für die Novellierung der AVBFernwärmeV vor. Insbesondere kritisiert der VKU die wiederholt kurze Frist für die Verbändeanhörung sowie die geplante Beschlussfassung während der laufenden Wahlkampfperiode. Dies führe zu einem verzerrten politischen Diskurs, so der Verband.
Fehlende PlanungssicherheitDie geplanten Änderungen, wie die weitgehenden Kündigungs- und Leistungsanpassungsrechte der Verbraucher, untergraben nach VKU-Ansicht die für die Wärmewende erforderliche Investitionssicherheit. Kommunale Versorger stünden vor der Herausforderung, Milliardenbeträge für den Ausbau und die Dekarbonisierung ihrer Wärmenetze aufzubringen. Regelungen, die die Refinanzierung dieser Investitionen erschweren oder unsicher machen, gefährden die Umsetzung der Klimaziele und den Ausbau der Fernwärmeinfrastruktur.
Der VKU hebt hervor, dass die politischen Rahmenbedingungen konsequent auf die Investitionsförderung ausgerichtet sein müssten. Der Entwurf der AVBFernwärmeV verstärke jedoch Unsicherheiten, da zentrale Vorschläge des Verbandes, wie die Möglichkeit einer verlässlichen Kostenweitergabe über Preisanpassungsklauseln, unberücksichtigt geblieben seien.
Die Verordnung sieht zudem umfassende Transparenz- und Veröffentlichungspflichten vor, die nach Einschätzung des VKU zu hohen administrativen Kosten führen. Dies sei weder im Interesse der Versorger noch der Verbraucher, da zusätzliche Bürokratiekosten letztlich die Wärmepreise erhöhen könnten. Der VKU fordert daher eine grundlegende Überarbeitung der Entwürfe, die den bürokratischen Aufwand auf ein Minimum reduziert.
Verschiebung in die nächste LegislaturperiodeAngesichts der aufgezeigten Mängel und der zeitlichen Zwänge fordert der VKU, das Verfahren zur Änderung der AVBFernwärmeV nach der Bundestagswahl und in der nächsten Legislaturperiode fortzusetzen. Nur so könne eine sachliche Diskussion gewährleistet werden, die die langfristigen Herausforderungen und Zielsetzungen der Wärmewende angemessen berücksichtigt.
Der VKU warnt davor, die politisch definierten Klimaziele durch unausgereifte Regelungen zu gefährden. Die Fernwärmeversorgung sei eine Schlüsseltechnologie der Wärmewende und müsse daher durch rechtliche Rahmenbedingungen gestärkt werden, die Planungs- und Investitionssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten. „Die politische Zielsetzung, mittelfristig 100.000 Gebäude neu an die Fernwärme anzuschließen, ist mit den beabsichtigten Neuregelungen ohne jeden Zweifel nicht zu erreichen“, so der VKU in der Stellungnahme.
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Die Stellungnahme zum Referentenentwurf der AVBFernwärmeV vom 28. November 2024. Zur Vollansicht bitte auf das PDF klicken Quelle: VKU |
Donnerstag, 5.12.2024, 12:23 Uhr
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