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Die Verantwortlichen der Mitnetz Strom sehen den Verteilnetzbetreiber auf einem sehr guten Weg, die gesetzlich vorgeschriebenen Smart-Meter-Rollout-Ziele pünktlich zu erreichen.
Mitnetz Strom, der Verteilnetzbetreiber in der EnviaM-Gruppe, hat mittlerweile 50.000 intelligente Messsysteme ins Feld gebracht. Dies geht aus einer aktuellen Mitteilung des Unternehmens aus Cottbus hervor. Im gesamten Netzgebiet sollen letztendlich bis 2032 mehr als 170.000 Einheiten verbaut werden, die aus einem elektronischen Zähler und einem Smart Meter Gateway als Kommunikationseinheit bestehen.
„Wir sind mit diesem starken Zwischenergebnis auf einem sehr guten Weg, die gesetzlich vorgegebenen Ziele pünktlich zu erreichen“, betont Dirk Sattur, technischer Geschäftsführer von Mitnetz Strom. Das Messstellenbetriebsgesetz schreibt derzeit vor, dass bis Ende 2025 mindestens 20 Prozent der Messstellen mit einem Verbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh pro Jahr mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein müssen. Zum 31. Dezember 2028 sind mindestens 50 Prozent verpflichtend und bis Ende 2030 müssen mindestens 95 Prozent erreicht sein. Für Großverbraucher gelten andere Fristen.
Die Smart Meter Gateways dienen nicht nur der Übertragung beispielsweise ausgelesener Zählerdaten oder Netzzustandsdaten, sondern sind auch die Geräte, über die künftig steuerbare Verbraucher in ihrer Leistungsaufnahme bei drohenden Netzengpässen begrenzt werden sollen.
Mitnetz Strom hat nach eigenen Angaben 2019 mit dem Aufbau einer sicheren Lieferkette für die Hardware bis zur Installation beim Endkunden begonnen. Mit dem Einbau und anschließenden Tests erster intelligenter Messsysteme wurde im Herbst 2019 begonnen.
Messstellenbetriebsgesetz wird novelliert
Was damals als Pionierarbeit begonnen worden sei, sei nun ein Regelprozess, sagt Christine Janssen. „Wir können unser Know-how heute sogar als Dienstleistung für Stadtwerke und andere Netzgesellschaften anbieten“, so die kaufmännische Geschäftsführerin der Mitnetz Strom.
Aktuell befindet sich das Messstellenbetriebsgesetz im Novellierungsverfahren. Ein Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium hatte Ende Oktober dieses Jahres für Wirbel gesorgt. Zum einen hatte die kurze Frist für eine Stellungnahme von Verbänden und sonstigen Interessierten aus der Branche für Unmut gesorgt. Von einer „Zumutung“ war in diesem Zusammenhang die Rede.
Zum anderen hatten beispielsweise neue Energieanbieter wie Tibber, Octopus oder Ostrom, bei denen dynamische Tarife zum Kern ihres Geschäftsmodells gehören, beklagt, dass die Verbrauchsgrenze für den Pflichteinbau von intelligenten Messsystemen von 6.000 auf 10.000 kWh pro Jahr angehoben werden soll. Dies bezeichnet Ostrom-Chef Matthias Martensen als „ungerecht“. So würden „zahlreiche Haushalte von vorteilhaften, dynamischen Tarifen ausgeschlossen“.
Den Haushalten bleibt allerdings noch die Möglichkeit, den Einbau der Smart Meter auf Wunsch vornehmen zu lassen. Aber auch diesbezüglich übte er deutliche Kritik. Denn die Preisobergrenze für Messstellenbetreiber bei optionalem Einbau soll nach den Vorstellungen des BMWK von den bisher geplanten 30 Euro auf 60 Euro festgelegt werden. Außerdem könne ein Messstellenbetreiber den Einbauwunsch auch ablehnen, wenn er durch den zusätzlichen Aufwand eine Verfehlung seiner Pflichteinbauquote befürchten müsse. „Das ist ein wachsweiches Kriterium“, bemängelt der Ostrom-Chef.
Der Verband kommunaler Unternehmen, der die Mehrheit der zum Rollout verpflichteten lokalen und regionalen Verteilnetzbetreiber vertritt, begrüßte zwar die Anhebung der Verbrauchsschwelle. Die geplanten Anhebungen der Preisobergrenzen für den optionalen und den Pflicht-Rollout bedeutet nach Ansicht des VKU jedoch keine große Verbesserung. Insbesondere die fehlende Erhöhung der Preisobergrenzen für moderne Messeinrichtungen, also „einfache“ elektronische Zähler ohne Smart Meter Gateway als Kommunikationseinheit, hinterlasse eine „große Finanzierungslücke“. Diese werde den Rollout „lähmen“, ließ der Verband im Oktober verlauten.
Freitag, 8.11.2024, 16:22 Uhr
Fritz Wilhelm
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