Der gesetzlich verankerte Ausstieg aus der Kenenergie wird immer wieder in Frage gestellt. Dabei wird regelmäßig argumentiert, Deutschland stehe nach 2010 eine “Stromlücke” ins Haus, wenn es zu einem gesetzesgemäßen Abschalten von Atomkraftwerken komme und wenn zugleich am Klimaschutzziel für 2020 (-40 %) festgehalten werde; oder aber es werde dann ein Zubau von kohle- und gasgefeuerten Kraftwerken erforderlich sein, der mit den Klimaschutzzielen nicht vereinbar sei.
Neue Untersuchungen zeigen die Auswirkungen des gesetzlichen Ausstiegsfahrplans auf die Stromerzeugungr. Danach werden bereits 2010 rund 42 TWh Grundlaststromerzeugung „fehlen“. Bis 2025 steigt dieser Betrag in die Höhe der heutigen Kernstromerzeugung von knapp 170 TWh. Zur Deckung dieser Lücke gibt es Alternativen: Wenn erneuerbare Energien so zugebaut werden, wie im aktuell
Montag, 15.01.2007, 09:00 Uhr
Redaktion
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