Bild: Jonas Rosenberger
Das Berliner Kammergericht entschied zugunsten der Vattenfall-Tochtergesellschaft Stromnetz Berlin, die 2014 die Konzession verloren hatte. Grund sind Fehler im Bieterverfahren.
Das Land Berlin darf das Stromnetz der Hauptstadt vorerst nicht rekommunalisieren. Das Berliner Kammergericht lehnte die Berufung des Landes gegen eine erstinstanzliche Entscheidung ab. Vorerst darf die Konzession für den Netzbetrieb nicht an das Landesunternehmen Berlin Energie vergeben werden.Bis 2014 hatte die Vattenfall-Tochtergesellschaft Stromnetz Berlin die Konzession. Nach dem Ausl
Donnerstag, 24.09.2020, 17:28 Uhr
Susanne Harmsen
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