Quelle: Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt prüft bei einer zweistelligen Zahl von Versorgungsunternehmen, ob sie überhöhte Ansprüche nach dem Preisbremsengesetz angemeldet haben.
Die Prüfung betrifft Elektrizitätsversorger, die für die Belieferung ihrer Kunden Vorauszahlungen beantragt haben, teilte das bundeskartellamt in Bonn am 22. Juni mit. Nach dem Gesetz sind der Preisgestaltung der Versorger dort Grenzen gesetzt, wo sie dadurch ungerechtfertigte, staatliche Entlastungszahlungen erhalten. Vergleichbare Verfahren hat die Behörde bereits gegen Gas- und Wärme-Lieferanten eingeleitet.
„Es handelt sich um Vertriebsgesellschaften großer Energiekonzerne ebenso wie Stadtwerke, Regionalversorger und auch kleine Discounter sowie Anbieter mit Schwerpunkt erneuerbare Energien“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt: „Sie repräsentieren rund 20 Prozent der von den Versorgern insgesamt beantragten Entlastungssummen für die Belieferung von Privathaushalten und Kleingewerbe.“ Außerdem würden auch einige Unternehmen geprüft, die Großkunden beliefern.
Grundsätzlich könne das Amt auch Großverbraucher aus der Industrie prüfen, wenn diese einen Antrag auf Entlastung gestellt haben. Bislang hätten von dieser Möglichkeit allerdings nur wenige Industriebetriebe Gebrauch gemacht. Für das Kartellamt habe die Überprüfung der Versorger deshalb Vorrang.
Grundlage der Untersuchung sind die Antrags- und Meldedaten der Monate Januar bis Mai 2023, die die Übertragungsnetzbetreiber dem Kartellamt übermittelt haben. Die Netzbetreiber sind vom Gesetzgeber mit der Abwicklung der Preisbremse beauftragt worden. Aus den etwa 12.000 Anträgen ergeben sich Preise, Liefermengen, Kundenzahlen und die beantragten Entlastungszahlungen.
Die als „auffällig“ identifizierten Versorger werden laut der Behörde in den nächsten Wochen von den Beamten in Bonn befragt und müssen unrechtmäßig erlangte Leistungen zurückzahlen. In schwerwiegenden Fällen kann das Amt auch Geldbußen verhängen.
Donnerstag, 22.06.2023, 12:40 Uhr
Tom Weing�rtner
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