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Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die 10-H-Abstandsregelung für Windkraftanlagen im Wesentlichen mit der bayerischen Verfassung vereinbar ist – bis auf einen Punkt.
Es ist sicherlich nicht das gewünschte Urteil der Kläger gegen die bayerische 10-H-Abstandsregelung: Die Festlegung des Mindestabstands auf die 10-fache Anlagenhöhe ist mit der Verfassung vereinbar. Jedoch bringt dieses Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs auch eine Erleichterung für den Bau von Windrädern: Das Vetorecht für Nachbargemeinden bzw. die Vorschrift, dass Kommunen auf eine &b
Montag, 9.05.2016, 13:39 Uhr
Heidi Roider
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