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Das Europäische Parlament will am 11. April die Reformen für den Strom- und Gasmarkt verabschieden.
Im Dezember 2023 hatten sich Unterhändler des Parlaments und der EU-Länder auf die beiden Gesetzesvorhaben verständigt. Die Strommarktreform mit einer Änderung des Elektrizitätsmarktdesigns (EMD) verspricht künftig einen besseren Schutz für Verbraucher und Unternehmen vor starken Schwankungen der Strompreise – wie nach Beginn der russischen Invasion in der Ukraine im Jahr 2022. Die neuen Vorgaben sollen die Märkte langfristig stabilisieren und den Einsatz erneuerbarer Energien anstelle fossiler Energien beschleunigen.
Schwerpunkt des neuen Strommarktdesigns sind vor allem langfristige Verträge zwischen Regierungen und Stromerzeugern. Staatliche Hilfen für neue Investitionen in erneuerbare Energien oder Atomkraft sollen über sogenannte zweiseitige Differenzverträge(Contract for Differences − CfD) geregelt werden: Investieren Unternehmen in erneuerbare Energien und in Atomkraft, können die Staaten einen Mindestpreis für den Strom garantieren.
Ist der Strompreis auf dem Markt niedriger als der vereinbarte Preis, zahlt der Staat den Energieunternehmen einen Ausgleich, liegt der Marktpreis oberhalb der Grenze, fließen die zusätzlichen Gewinne der Stromproduzenten an die Staatskasse. Auf Drängen Frankreichs erlaubt die Reform auch Subventionen in bestehende Atomanlagen. Für Kohlekraftwerke soll es jedoch keine öffentlichen Gelder mehr geben.
Neue EU-Institution für Wasserstoff: Ennoh
Mit der Gasmarktreform will die EU die Dekarbonisierung des Sektors vorantreiben und einen Wasserstoffmarkt schaffen. So soll künftig verstärkt erneuerbares und kohlenstoffarmes Gas, insbesondere Wasserstoff und Biomethan, in die Gasnetze eingespeist werden.
Die Verordnung sieht die EU-Einrichtung für Wasserstoffnetzbetreiber (European Network of Network Operators for Hydrogen, Ennoh) als neue Institution vor. Sie soll unabhängig vom Verband Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas (Entso-G) und dem Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (Entso-E) tätig sein und gleichzeitig die Synergien und die Zusammenarbeit zwischen den drei Sektoren nutzen.
Das Marktdesign für Wasserstoff enthält Regeln für den Marktzugang sowie die Entflechtung von Netz und Erzeugung. Bis 2033 soll jedoch ein vereinfachter Rahmen für die Vorschriften im Wasserstoffmarkt gelten. Langfristige Verträge für fossiles Gas laufen zum Jahr 2049 aus. Darüber hinaus wird der Mechanismus für einen gemeinsamen Einkauf der EU-Länder verlängert. Die Teilnahme an dem Mechanismus bleibt für die Gasunternehmen nach wie vor freiwillig.
Freitag, 5.04.2024, 14:59 Uhr
Ali Ulucay
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