Bild: Vattenfall
Die EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Bei der Genehmigung des Kraftwerks Hamburg-Moorburg seien die Vorschriften der FFH-Richtlinie nicht beachtet worden.
Das Kraftwerk in Moorburg beeinträchtigt nach Ansicht der EU-Kommission die Lebens- und Reproduktionsbedingungen mehrerer geschützter Fischarten. Diese ziehen in der Unterelbe am Standort des Kraftwerkes vorbei, um ihre Laichplätze flussaufwärts zu erreichen. Das Kühlwasser des Kraftwerkes, das aus dem Fluss entnommen und in die Elbe zurückgeleitet wird, wirke sich negativ auf diese Arten aus. Die
Donnerstag, 26.03.2015, 16:48 Uhr
Tom Weing�rtner
© 2025 Energie & Management GmbH