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Der Betrieb einer an das öffentliche Stromnetz angeschlossenen Photovoltaikanlage unterliegt nach dem Gutachten des Generalanwaltes am Europäischen Gerichtshof (EuGH) der Mehrwertsteuer. Der Betreiber kann deswegen die Vorsteuer für die Investition zumindest teilweise beim Finanzamt geltend machen.
Ein Hausbesitzer in Österreich hatte 2005 eine Photovoltaikanlage auf dem Dach seines Wohnhauses in Österreich installieren lassen und dafür 20 Prozent Mehrwertsteuer, umgerechnet 6 394 Euro bezahlt. Die Hälfte der Investitionskosten von 38 368 Euro finanzierte er über einen öffentlichen Zuschuss. Bis 2008 speiste er 11 156 KWh ins öffentliche Netz ein und verbrauchte
Freitag, 8.03.2013, 09:27 Uhr
Tom Weingärtner
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