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Das Bundesverfassungsgericht hat die Brennelementesteuer für nicht rechtens erklärt. Der Bund muss die knapp 6,3 Mrd. Euro, die in den Jahren 2011 bis 2016 gezahlt wurden, zurückzahlen.
Die Karlsruher Richter erklärten die Brennelementesteuer für grundgesetzwidrig und damit für nichtig. Der Bund habe keine Gesetzgebungskompetenz für den Erlass der Steuer gehabt, so die Begründung. Die Brennelementesteuer war im Zusammenhang mit der 2010 von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung beschlossenen Laufzeitverlängerung eingeführt worden. Die KKW-Betreiber mussten 145 Euro pro Gra
Mittwoch, 7.06.2017, 10:38 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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