Das Bundeskartellamt beschäftigt sich mit der Weigerung der Mainova AG, ein neu errichtetes Wohn- und Geschäftsgebäude in Frankfurt am Main an ihr Mittelspannungsnetz anzuschließen. Dies war der Wunsch des Bauherren, für den die Energieversorgung Offenbach AG (EVO) eine Umspannanlage errichten und die Belieferung der Endverbraucher mit Strom übernehmen wollte.
Das Bonner Amt hat gegenüber powernews.org bestätigt, dass Sachverhaltsermittlungen aufgenommen wurden. Die Mainova habe nun bis etwa Mitte März Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben. Erst danach würden die Kartellwächter entscheiden, ob sie in dem Verhalten des Frankfurter Netzbetreibers einen Missbrauch marktbeherrschender Stellung sehen und mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts eingreifen.
Mittwoch, 19.02.2003, 17:08 Uhr
Jan Mühlstein
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