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Bei dem bevorstehenden Pilotverfahren für die Ausschreibung von Solarparks können Bürger-Energiegenossenschaften mit keinen Ausnahmeregelungen zu ihren Gunsten rechnen.
Bürger-Energiegenossenschaften können sich vorerst kaum Hoffnungen machen, in Ausschreibungsverfahren für Photovoltaik-Projekte über eine Sonderregelung zum Zuge zu kommen. Das zeichnet sich mit Blick auf das 2015 startende „Pilot“-Verfahren nach der jüngsten Meinungsbildung im Bundeswirtschaftsministerium ab. Sofern eine noch offene Ressortabstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium
Freitag, 5.12.2014, 13:43 Uhr
Tom Jost
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