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Die Schadenersatz-Klage des ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus gegen seine ehemaligen Rechtsberater beim EnBW-Deal ist abgewiesen worden.
Mappus hatte der Kanzlei Gleiss Lutz vorgeworfen, ihn beim Kauf der EnBW-Anteile von dem französischen Energiekonzern EDF falsch beraten zu haben. Der damalige Ministerpräsident hatte das Geschäft Ende 2010 am Landtag vorbei abgewickelt, was der Staatsgerichtshof später als verfassungswidrig einstufte. Die Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart hat nun am 24. Februar entschieden, dass
Dienstag, 24.02.2015, 15:57 Uhr
Andreas Kögler
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