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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vom Januar 2020 für den Anspruch auf private Lademöglichkeiten in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen ohne wesentliche Änderungen beschlossen.
Mit dem am 24. März beschlossenen Gesetz haben Wohnungseigentümer künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Einbau einer Lademöglichkeit für Elektromobile auf Gemeinschaftsflächen erlaubt wird. Hintergrund ist der Versuch, mit Elektroautos auch die Klimagasreduktion im Verkehrsbereich zu erfüllen, zu der sich Deutschland verpflichtet hat. Offen ist noch, wann die Reform des Wohnungseig
Dienstag, 24.03.2020, 15:25 Uhr
Susanne Harmsen
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