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Die Bundesnetzagentur hat erste Marktregeln für die Umsetzung des sogenannten Redispatch 2.0 erlassen. Sie ordnen den bilanziellen Ausgleich und den digitalen Informationsaustausch.
Mit den Marktregeln für den „Redispatch 2.0“ hat die Bundesnetzagentur am 6. November die Basis für einen erfolgreichen Start des bilanziellen Ausgleichs für Einspeisemanagement-Maßnahmen im Herbst kommenden Jahres gelegt. Die Behörde erinnert zugleich, dass ab 1. Oktober 2021 die gesetzliche Pflicht besteht, alle Redispatch-Maßnahmen bilanziell auszugleichen.Unter Redispatch v
Freitag, 6.11.2020, 16:14 Uhr
Susanne Harmsen
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