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Trotz EU-Vorgabe fehle in Deutschland bislang der Rechtsrahmen für Bürgerenergiegesellschaften, kritisiert der BEE.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie fordert die Bundesregierung auf, Vorschläge zum Energy Sharing zu machen, für das die EU bereits seit 2021 die Umsetzung von Möglichkeiten fordere. Die Zeit dränge, mahnte BEE-Präsidentin Simone Peter. „Trotz des langen zeitlichen Vorlaufs und der ursprünglich von der EU gesetzten Umsetzungsfrist bis Mitte 2021 haben es die Bundesregierungen bislang versäumt, einen belastbaren Rechtsrahmen für das Energy Sharing vorzulegen“, sagte sie.
Zwar sei mit dem Photovoltaikpaket nun die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung möglich und der Gesetzesentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform erleichtere die Gründung von Bürgerenergiegenossenschaften. Ein umfassendes Energy Sharing lasse aber weiter auf sich warten. „Diese Verzögerung ist für uns unverständlich“, monierte Peter.
Energy Sharing erlaube es regionalen Stromverbrauchern − darunter Privathaushalte, Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen −, sich zu Bürgerenergiegesellschaften zu formieren und gemeinsam Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu betreiben.
Donnerstag, 8.08.2024, 14:57 Uhr
MBI / DJN
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