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Nach intensiven Beratungen einigten sich Bund und Länder am 18. Dezember 2019 auf Änderungen am Klimapaket. Die Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern wird neu geregelt.
Bestätigen Bundestag und Bundesrat den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses noch in dieser Woche, könnte das geänderte Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht doch noch wie geplant zum 1. Januar 2020 Jahr in Kraft treten.Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, die finanziellen Lasten des Klimaschutzprogramms aufzuteilen: Die Länder sollen für die Jahre 2
Mittwoch, 18.12.2019, 14:19 Uhr
Susanne Harmsen
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