Die Bundesnetzagentur belässt es bei der bislang üblichen Praxis, dass die Übertragungsnetzbetreiber die Daten für die vorgesehene Windstromeinspeisung erst am Folgetag (Ex-Post) und nicht schon am Vortag veröffentlichen müssen.
„Hätten wir auf einer Ex-Ante-Veröffentlichung bestanden, hätte das den Markt der Anbieter von Windleistungsprognose-Anbieter massiv beeinflusst“, begründete Dr. Frank-Peter Hansen, Referatsleiter „Zugang zu Übertragungsnetzen/Grenzüberschreitender Stromhandel“, gegenüber powernews.org die Entscheidung.Seit Wochen gab es Aufregung im Kreis der Wetterdienstler um den
Freitag, 19.01.2007, 14:41 Uhr
Ralf K�pke
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