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Energie & Management > Regenerative - Windbranche fordert Bürgerenergie ohne Prospektpflicht
Quelle: Fotolia / vencav
Regenerative

Windbranche fordert Bürgerenergie ohne Prospektpflicht

Das Kabinett unternimmt einen dritten Anlauf, um unter anderem neue Infrastruktur und Erneuerbare leichter zu finanzieren. Der BWE vermisst dabei Erleichterungen für die Bürgerenergie.
Ende August hatte die Regierung den Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) beschlossen. Der dafür zuständige Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte ihn am 11. September im Bundestag damit begründet, die Ampel wolle den Finanzplatz Deutschland stärken, indem unter anderem „junge, dynamische Unternehmen“ und Wagniskapital-Unternehmen steuerlich attraktiver behandelt werden. Zusätzlich zum EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) solle zudem mehr Kapital für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien angelockt werden.

Im Nachtragshaushalt 2024 ist von einer steuerlichen Entlastung der Wirtschaft von 264 Millionen Euro im laufenden Jahr die Rede. Das Zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz soll die Wachstumsinitiative umsetzen helfen, die die Regierung am 17. Juli beschlossen hatte (wir berichteten). Sie verbindet dazu viele Einzelmaßnahmen, die der Finanzausschluss Ende 2023 vom ersten Zukunftsfinanzierungsgesetz abgekoppelt hatte.

Dabei geht der Entwurf deutlich über den Entwurf eines „Gesetzes zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur“ hinaus, dass Lindner im Juni in einem zweiten Anlauf vorgelegt hatte. Laut dem Prolog des Entwurfs handelt es sich unter anderem um folgende Maßnahmen:
  • Durch Änderungen im Investmentsteuergesetz und im Kapitalanlagegesetzbuch sollen Investitionen in Infrastruktur und Erneuerbare attraktiver werden.
  • Auch Investitionen von Fonds in gewerbliche Personengesellschaften sollen steuerlich bessergestellt werden, ebenso Re-Investments von Veräußerungsgewinnen aus Kapitalgesellschaften.
  • Entbürokratisierung für Fonds und Wagniskapital (Venture Capital, VC): So sollen nur noch relevante Unternehmen die Einhaltung von Vorgaben zu außerbörslichen OTC-Derivaten erklären müssen. Außerdem wird die Meldeschwelle gemäß dem Millionenkreditmeldewesengesetz auf 2 Millionen Euro verdoppelt.
  • Aktien sollen künftig auch zu Nennwerten unterhalb von 1 Euro ausgegeben werden dürfen.
  • Prospekte zu Börsengängen, Kapitalerhöhungen und Anleihen sollen auch auf Englisch erlaubt sein, um nichtdeutsche Investoren anzuziehen.
  • (Spezial-) Investmentfonds sollen unbegrenzt in gewerbliche VC-Fonds investieren dürfen.
  • Es werden zahlreiche EU-Rechtsakte zur Kapitalmarktunion umgesetzt.
  • Der Kündigungsschutz für Spitzenverdiener in der Finanzbranche wird gelockert, um Standortverlagerungen nach Frankfurt am Main anzureizen.
Für den Bundesverband Windenergie (BWE) ist das parlamentarische Verfahren eine gute Gelegenheit, um den Finanzrahmen für Bürgerenergiegenossenschaften nach der Definition des EEG und für sonstige finanzschwächere Erneuerbaren-Projektierer, wie etwa kleinere Stadtwerke, zu verbessern:
  • Die Prospektpflicht für öffentliche Projektfinanzierungen soll entfallen.
  • Die gestiegenen Projektkosten sollen durch höhere Schwellen widergespiegelt werden: Für alle Projektierer sollen Emissionsvolumina bis 8 Millionen Euro befreit sein. Bisher sind es 6 Millionen.
  • Auch die innerhalb eines Jahres angebotenen Anteile sollen sich auf 400.000 Euro summieren können, ohne dass eine Prospektpflicht entsteht. Bisher ist der Schwellenwert ein Viertel davon.
Zur Begründung bezeichnete BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek die Bürgerenergie als „Wurzel“ und „Treiber“ der Energiewende, die hohe örtliche Akzeptanz und kommunale Beteiligung mit Energiesouveränität verbinde.

Das Finanzministerium hat den Entwurf des Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes im Internet veröffentlicht.

Montag, 16.09.2024, 13:48 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Regenerative - Windbranche fordert Bürgerenergie ohne Prospektpflicht
Quelle: Fotolia / vencav
Regenerative
Windbranche fordert Bürgerenergie ohne Prospektpflicht
Das Kabinett unternimmt einen dritten Anlauf, um unter anderem neue Infrastruktur und Erneuerbare leichter zu finanzieren. Der BWE vermisst dabei Erleichterungen für die Bürgerenergie.
Ende August hatte die Regierung den Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) beschlossen. Der dafür zuständige Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte ihn am 11. September im Bundestag damit begründet, die Ampel wolle den Finanzplatz Deutschland stärken, indem unter anderem „junge, dynamische Unternehmen“ und Wagniskapital-Unternehmen steuerlich attraktiver behandelt werden. Zusätzlich zum EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) solle zudem mehr Kapital für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien angelockt werden.

Im Nachtragshaushalt 2024 ist von einer steuerlichen Entlastung der Wirtschaft von 264 Millionen Euro im laufenden Jahr die Rede. Das Zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz soll die Wachstumsinitiative umsetzen helfen, die die Regierung am 17. Juli beschlossen hatte (wir berichteten). Sie verbindet dazu viele Einzelmaßnahmen, die der Finanzausschluss Ende 2023 vom ersten Zukunftsfinanzierungsgesetz abgekoppelt hatte.

Dabei geht der Entwurf deutlich über den Entwurf eines „Gesetzes zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur“ hinaus, dass Lindner im Juni in einem zweiten Anlauf vorgelegt hatte. Laut dem Prolog des Entwurfs handelt es sich unter anderem um folgende Maßnahmen:
  • Durch Änderungen im Investmentsteuergesetz und im Kapitalanlagegesetzbuch sollen Investitionen in Infrastruktur und Erneuerbare attraktiver werden.
  • Auch Investitionen von Fonds in gewerbliche Personengesellschaften sollen steuerlich bessergestellt werden, ebenso Re-Investments von Veräußerungsgewinnen aus Kapitalgesellschaften.
  • Entbürokratisierung für Fonds und Wagniskapital (Venture Capital, VC): So sollen nur noch relevante Unternehmen die Einhaltung von Vorgaben zu außerbörslichen OTC-Derivaten erklären müssen. Außerdem wird die Meldeschwelle gemäß dem Millionenkreditmeldewesengesetz auf 2 Millionen Euro verdoppelt.
  • Aktien sollen künftig auch zu Nennwerten unterhalb von 1 Euro ausgegeben werden dürfen.
  • Prospekte zu Börsengängen, Kapitalerhöhungen und Anleihen sollen auch auf Englisch erlaubt sein, um nichtdeutsche Investoren anzuziehen.
  • (Spezial-) Investmentfonds sollen unbegrenzt in gewerbliche VC-Fonds investieren dürfen.
  • Es werden zahlreiche EU-Rechtsakte zur Kapitalmarktunion umgesetzt.
  • Der Kündigungsschutz für Spitzenverdiener in der Finanzbranche wird gelockert, um Standortverlagerungen nach Frankfurt am Main anzureizen.
Für den Bundesverband Windenergie (BWE) ist das parlamentarische Verfahren eine gute Gelegenheit, um den Finanzrahmen für Bürgerenergiegenossenschaften nach der Definition des EEG und für sonstige finanzschwächere Erneuerbaren-Projektierer, wie etwa kleinere Stadtwerke, zu verbessern:
  • Die Prospektpflicht für öffentliche Projektfinanzierungen soll entfallen.
  • Die gestiegenen Projektkosten sollen durch höhere Schwellen widergespiegelt werden: Für alle Projektierer sollen Emissionsvolumina bis 8 Millionen Euro befreit sein. Bisher sind es 6 Millionen.
  • Auch die innerhalb eines Jahres angebotenen Anteile sollen sich auf 400.000 Euro summieren können, ohne dass eine Prospektpflicht entsteht. Bisher ist der Schwellenwert ein Viertel davon.
Zur Begründung bezeichnete BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek die Bürgerenergie als „Wurzel“ und „Treiber“ der Energiewende, die hohe örtliche Akzeptanz und kommunale Beteiligung mit Energiesouveränität verbinde.

Das Finanzministerium hat den Entwurf des Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes im Internet veröffentlicht.

Montag, 16.09.2024, 13:48 Uhr
Georg Eble

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