Quelle: Fotolia / vege
Der politische Wind weht heftig gegen den Nabu in NRW. Offenbar so heftig, dass er Dialoge einseitig aufkündigt und sich beim Windkraft-Ausbau auf eine Protesthaltung zurückzieht.
Beim beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren hat der nordrhein-westfälische Ableger des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu) sich für die Rolle des Gegenspielers entschieden. Angesichts der jüngsten politischen Vorgaben des Bundes und der NRW-Landesregierung vor allem zum Windkraft-Zubau bricht der Nabu NRW nun den Dialog mit dem Erneuerbaren-Branchenverband, LEE NRW, ab.
In einer Mitteilung spricht Nabu-Chefin Heike Naderer davon, dass die „Bemühungen um eine Verständigung zwischen den Verbänden nicht mehr als sinnstiftend“ erscheine. Hintergrund seien die Pläne der schwarz-grünen Landesregierung, die Windenergienutzung selbst in künftig noch auszuweisenden Schutzgebieten ermöglichen wolle.
LEE NRW spricht von "einer vertanen Chance"
Der Vorsitzende des LEE NRW, Reiner Priggen, spricht von einem einseitigen Abbruch der Gespräche, die seit etwa einem Jahr liefen und zu etwa einer Handvoll konstruktiver Treffen geführt hätten. Mit dem Ende des Dialogs sei zunächst „eine Chance vertan“, einen gemeinsamen Kanon von geeigneten Flächen sowie Tabu-Zonen für Windkraft zu entwickeln.
Kompromisse seien angesichts der „fundamentalen Positionen“ des Nabu allerdings immer schwierig gewesen. Schon bei Beginn der Gespräche im März 2022 hatte der Nabu auf seinem starren Nein zum Windturbinenbau in NRWs Wäldern beharrt (wir berichteten). Ein Jahr und eine Landtagswahl später, bei der die FDP nach herben Verlusten und damit die windkraftkritische Stimme aus der Landesregierung geflogen war, ist mit dieser Haltung schwerlich eine Kompromisslinie zu entwickeln.
Der Ausstieg des Nabu aus dem Dialog mit dem Lobbyverband der Erneuerbaren-Unternehmen erfolgt nun zu einem Zeitpunkt, da es in den Verhandlungen um eine gemeinsame Position zu Windkraft in Wäldern ging. Reiner Priggen sagt, sein Verband habe die Öffnung von Nadelwäldern für Windenergie vorgeschlagen und dabei auch nicht durch Schädlinge oder Unwetter beeinträchtigte Bereiche einbeziehen wollen. Im Gegenzug sei ein Verzicht auf die Nutzung von Laubwäldern Teil der möglichen Verabredung gewesen.
Nabu will auch geschädigten Wald vor Windkraft schützen
Das ist damit passe. Der Nabu zieht sich auf eine Sprachregelung zurück, die den Erhalt des Waldes mit seiner Erholungsfunktion für die Bevölkerung und dessen bedeutende Klimaschutzfunktionen herausstellt. Der „erforderliche Ausbau“ der Windenergie werde zwar „ohne die Inanspruchnahme von Waldflächen nicht auskommen“. Ökologisch wertvolle Laub- und Mischwälder seien allerdings „vor den negativen Auswirkungen der Windkraftnutzung“ zu schützen. Und dies „unabhängig davon, ob sie zu irgendeinem Zeitpunkt durch Windwurf, Käferfraß oder Dürre geschädigt worden sind“.
Eine generelle Formel, wie der Nabu sich zu Windkraft im Wald stellt, lässt sich daraus nicht ableiten. Es scheint ihm − wie bisher − eher um Einzelfallprüfungen zu gehen. Das aber ist dem Erneuerbaren-Verband ein Dorn im Auge, will er doch Bremsfaktoren in Genehmigungsprozessen minimieren. Der LEE NRW hatte sich von den Gesprächsrunden entsprechend versprochen, mehr Windkraft-Projekte von den Gerichten fernhalten zu können. Ob es nun zu weniger Klagen durch den Nabu NRW kommt, ist fraglich.
Der Naturschutzbund jedenfalls werde „den Prozess der Identifikation und Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung auf Ebene der Raumordnungsplanung weiterhin kritisch begleiten“. Die Natur dürfe „in Nordrhein-Westfalen nicht unter die (Wind-)Räder kommen“, so Heike Naderer.
Der Nabu befürchtet bei der künftigen Flächenausweisung zum Beispiel Nachteile für „windkraftsensible“ Tierarten. Ob diese Sorge berechtigt ist, ist unklar. Das NRW-Umweltministerium ist aktuell weiterhin mit dem neuen Artenschutzleitfaden befasst.
Der LEE NRW sieht weiteren Gerichtsverfahren derweil gelassen entgegen. Die Vorgaben von Bund und Land zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus, die mit deren besonderen öffentlichen Interesse begründet werden, finde sich bereits in einigen Urteilen wieder. „Die Zeiten sind andere, bloß hat der bewegungsunfähige Nabu NRW dies nicht erkannt“, so Reiner Priggen.
Dienstag, 28.03.2023, 14:46 Uhr
Volker Stephan
© 2024 Energie & Management GmbH