Das KWK-Gesetz gewährt alten beziehungsweise neuen oder modernisierten Bestandsanlagen sowie neu errichteten kleinen KWK-Anlagen unterschiedlich hohe Einspeisezuschläge. Für BHKW bis 2 MW, die aus mehreren Modulen bestehen, ist für die Einstufung die Inbetriebnahme des ältesten Anlagenteils entscheidend, so die Auslegung des BAFA.
Grundlage dafür ist der § 3 Absatz 3 des seit dem 1. April gültigen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKmodG), wonach mehrere unmittelbar verbundene kleine KWK-Anlagen (das sind solche mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW) am gleichen Standort als eine KWK-Anlage gelten. In den „Erläuterungen zum Antrag auf Zulassung einer KWK-Anlage” des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkont
Montag, 14.10.2002, 10:32 Uhr
Jan M�hlstein
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