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Die Konsultationsfrist der Bundesnetzagentur zu den Eckpunkten zur Einführung eines neuen Eigenkapital-Zinssatzes für neue Investitionen ist beendet. Die Branche nennt ihre Wünsche.
Als Regulierungsbehörde bestimmt die Bundesnetzagentur, wie hoch die Verzinsung des Eigenkapitals für die Investitionen von Netzbetreibern sein dürfen. In der aktuellen, vierten Regulierungsperiode wollte die Behörde die Zinssätze aufteilen und 5,07 Prozent für Neuanlagen sowie 3,51 Prozent für Altanlagen gewähren. Diesen Entwurf hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am 30. August abgelehnt.
Bis heute konnten die Netzbetreiber ihre Meinung zu den neuen Eckpunkten äußern. Zum Abschluss dieser Konsultationsphase erklärte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): „Das Vorhaben der Bundesnetzagentur, angesichts der massiven Zinswende die Vergütung von Netzinvestitionen anzupassen, geht grundsätzlich in die richtige Richtung.“ Immerhin liege der aktuelle Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank bei 4,25 Prozent, vor zwei Jahren lag er noch bei 0 Prozent.
„Allerdings führt der Vorschlag der Behörde, eine höhere Vergütung für Neuanlagen einzuführen, während gleichzeitig die Vergütung von Bestandsanlagen um 25 Prozent sinkt, nicht dazu, dass die Netzbetreiber besser für Neuinvestitionen aufgestellt sind“, kritisierte die BDEW-Chefin. Auch in Bestandsanlagen investiertes Eigenkapital müsse aus Sicht der Kapitalgeber angemessen vergütet werden. Eine Änderung dieser etablierten Praxis belaste das Vertrauen der Eigenkapitalgeber in eine verlässliche Rendite, befürchteten die Unternehmen.
Netzumbau für Energiewende braucht viel Geld
Hinzu komme, dass die Erträge aus dem investierten Eigenkapital für die Netzbetreiber die Grundlage für ihre Neuinvestitionen sind. Wenn die Erträge wie jetzt im Strombereich zur Jahreswende um 25 Prozent sinken, werde die Fähigkeit der Netzbetreiber, neue Investitionen zu tätigen, verschlechtert. Auch ihre Bewertung bei Ratingagenturen verschlechtere sich, was die Bedingungen für die Aufnahme von Fremdkapital beeinflusse.
„Wir stimmen der Bundesnetzagentur zu, dass angesichts der anstehenden erforderlichen umfangreichen Neuinvestitionen auf allen Netzebenen die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber gesichert werden muss“, so Andreae. Allein für den erforderlichen Ausbau der Stromübertragungsnetze seien laut aktuellem Netzentwicklungsplan etwa 250 Milliarden Euro nötig.
„Hinzu kommen notwendige weitere Milliarden-Investitionen für den Um- und Ausbau der Verteilnetze, um die neuen Bedarfe der Netznutzer abbilden zu können“, erinnerte sie. Die Netzbetreiber müssen sich darauf verlassen können, dass die Bundesnetzagentur einen verlässlichen und wettbewerbsfähigen Rahmen für Investitionen bietet. Daher sei die Anpassung des bestehenden Eigenkapital-Zinssatzes anstelle der Einführung eines neuen Eigenkapital-Zinssatzes nur für Neuinvestitionen überfällig, schloss die BDEW-Chefin.
Lichtblick klagt gegen Zinserhöhung
Der Energiedienstleister Lichtblick scheiterte vor dem OLG mit der Klage, die Zinsfestlegung der Behörde sei vom politischen Beirat der Bundesnetzagentur in unzulässiger Weise beeinflusst worden. Das Unternehmen prüfe nun eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, teilte es mit. Lichtblick wendet sich gegen eine Erhöhung des Eigenkapital-Zinssatzes. „Die überhöhten Netzrenditen sind gerade in Zeiten hoher Energiepreise ein Affront gegen Haushalte und Unternehmen“, sagte Chefjurist Markus Adam. Jeder Prozentpunkt koste die Stromkunden rund eine Milliarde Euro pro Jahr.
Lichtblick kritisierte daher auch die Pläne der Bundesnetzagentur, die Netzrenditen in der laufenden Regulierungsperiode um zwei Prozentpunkte anzuheben. „Die Investitionen in Netze sind auch ohne den Zuschlag hochattraktiv“, meinte Adam. Wenn die Renditen auf dem aktuellen Niveau eingefroren werden, sei das mehr als auskömmlich. Daher wolle Lichtblick weiter gegen die Pläne der Regulierungsbehörde vorgehen, kündigte er an.
Donnerstag, 31.08.2023, 15:01 Uhr
Susanne Harmsen
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