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Energie & Management > Regulierung - Bundesnetzagentur regelt Verlustenergie bei ÜNB
Hauptsitz der Bundesnetzsagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
Regulierung

Bundesnetzagentur regelt Verlustenergie bei ÜNB

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren zur Festlegung eines verbindlichen Anreizsystems für Verlustenergie bei den Übertragungsnetzbetreibern eingeleitet.
Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2021 müsse das Verfahren zur Regulierung der Beschaffung von Verlustenergie neu geregelt werden, heißt es im Entwurf der zuständigen Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur. Die höchsten Richter der EU entschieden damals auf Antrag der EU-Kommission, dass das deutsche Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nicht mit den einschlägigen Richtlinien der EU vereinbar ist.

Das Gericht hatte damals generell kritisiert, dass die Bundesregierung sich im EnWG zu weitreichende Befugnisse gesichert habe, wenn es darum gehe, unter welchen Bedingungen und zu welchen Preisen Unternehmen Zugang zum deutschen Strom- und Gasmarkt erhalten. Die Netzagentur musste sich bislang bei ihrer Arbeit an den Vorgaben aus Berlin orientieren. Damit setzten sich die Deutschen nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über europäisches Recht hinweg.

Mit der nun vorgenommen Festlegung durch die Bundesnetzagentur soll es den Übertragungsnetzbetreibern ermöglicht werden, das Ergebnis der „Beschaffung der Verlustenergie unter Berücksichtigung von Anreizelementen“ im Sinne der EU-Gesetzgebung rechtskonform zu gestalten, teilt die Behörde mit.

Verlustenergie ist jener Anteil der Strommenge, der beim Transport in unerwünschte Energieformen, etwa in Abwärme, umgewandelt wird und damit fürs Stromsystem verloren geht. Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen.

Die vier Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW haben die Verantwortung für die Systemsicherheit in den deutschen Übertragungsnetzen. Zu ihren Aufgaben gehört daher auch die Beschaffung von Verlustenergie. Die Bundesnetzagentur will im Rahmen der Regulierung nun ein verbindlichen Anreizsystem für Verlustenergie und die Berücksichtigung der daraus resultierenden Kosten schaffen.

Die Übertragungsnetzbetreiber haben jeweils eine Erklärung mitgeliefert, dass sie beabsichtigen, eine freiwillige Selbstverpflichtung bei der Beschaffung von Verlustenergie abzugeben. „Es ist beabsichtigt, die im beigefügten Entwurf dargestellte Festlegung zu treffen“, heißt es vonseiten der Behörde.

Der „Entwurf der Festlegung Kosten Verlustenergie ÜNB“ und die dazugehörend „Anlage 1“ mit der freiwilligen Selbstverpflichtung stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zur Verfügung. Die betroffenen Unternehmen können bis zum 17. August Stellungnahmen abgeben.

Freitag, 14.07.2023, 15:48 Uhr
Stefan Sagmeister
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Hauptsitz der Bundesnetzsagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
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Bundesnetzagentur regelt Verlustenergie bei ÜNB
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren zur Festlegung eines verbindlichen Anreizsystems für Verlustenergie bei den Übertragungsnetzbetreibern eingeleitet.
Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2021 müsse das Verfahren zur Regulierung der Beschaffung von Verlustenergie neu geregelt werden, heißt es im Entwurf der zuständigen Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur. Die höchsten Richter der EU entschieden damals auf Antrag der EU-Kommission, dass das deutsche Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nicht mit den einschlägigen Richtlinien der EU vereinbar ist.

Das Gericht hatte damals generell kritisiert, dass die Bundesregierung sich im EnWG zu weitreichende Befugnisse gesichert habe, wenn es darum gehe, unter welchen Bedingungen und zu welchen Preisen Unternehmen Zugang zum deutschen Strom- und Gasmarkt erhalten. Die Netzagentur musste sich bislang bei ihrer Arbeit an den Vorgaben aus Berlin orientieren. Damit setzten sich die Deutschen nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über europäisches Recht hinweg.

Mit der nun vorgenommen Festlegung durch die Bundesnetzagentur soll es den Übertragungsnetzbetreibern ermöglicht werden, das Ergebnis der „Beschaffung der Verlustenergie unter Berücksichtigung von Anreizelementen“ im Sinne der EU-Gesetzgebung rechtskonform zu gestalten, teilt die Behörde mit.

Verlustenergie ist jener Anteil der Strommenge, der beim Transport in unerwünschte Energieformen, etwa in Abwärme, umgewandelt wird und damit fürs Stromsystem verloren geht. Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen.

Die vier Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW haben die Verantwortung für die Systemsicherheit in den deutschen Übertragungsnetzen. Zu ihren Aufgaben gehört daher auch die Beschaffung von Verlustenergie. Die Bundesnetzagentur will im Rahmen der Regulierung nun ein verbindlichen Anreizsystem für Verlustenergie und die Berücksichtigung der daraus resultierenden Kosten schaffen.

Die Übertragungsnetzbetreiber haben jeweils eine Erklärung mitgeliefert, dass sie beabsichtigen, eine freiwillige Selbstverpflichtung bei der Beschaffung von Verlustenergie abzugeben. „Es ist beabsichtigt, die im beigefügten Entwurf dargestellte Festlegung zu treffen“, heißt es vonseiten der Behörde.

Der „Entwurf der Festlegung Kosten Verlustenergie ÜNB“ und die dazugehörend „Anlage 1“ mit der freiwilligen Selbstverpflichtung stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zur Verfügung. Die betroffenen Unternehmen können bis zum 17. August Stellungnahmen abgeben.

Freitag, 14.07.2023, 15:48 Uhr
Stefan Sagmeister

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