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Die Bundesnetzagentur hat den Umweltbericht des Bundesbedarfsplans 2023-2037/2045 veröffentlicht. Er bewertet 185 Maßnahmen, die für den Stromnetzausbau geplant sind.
Die Bundesnetzagentur prüft im Umweltbericht sowohl neue Leitungsmaßnahmen als auch Stromleitungen, die bereits im aktuellen Bundesbedarfsplan enthalten sind. Er wurde am 31. Mai veröffentlicht und bewertet die Umweltauswirkungen von insgesamt 185 Maßnahmen zum Stromnetzausbau. An die Stelle der mehrjährigen Bundesfachplanungsverfahren ist erstmals eine Präferenzraumermittlung getreten. „Mit den neuen Präferenzräumen beschleunigen wir die Planungsverfahren für neue Gleichstromleitungen deutlich“, erläuterte Präsident Klaus Müller.
Mit dem Umweltbericht hat die Bundesnetzagentur erstmals auch sieben Präferenzräume ermittelt. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen die neuen Stromtrassen in diesen fünf bis zehn Kilometer breiten Gebietsstreifen planen. Die Ermittlung der Präferenzräume findet parallel zur Bedarfsermittlung statt. Damit liegt bereits mit der Festlegung der Netzverknüpfungspunkte im Bundesbedarfsplan ein fertiger Präferenzraum vor. Die Planfeststellung kann sich unmittelbar anschließen.
Geprüfte ProjekteDie Bundesnetzagentur hatte im März 2024 den Bedarf für rund 4.800 zusätzliche Kilometer für den Ausbau des Stromnetzes bestätigt. In der strategischen Umweltprüfung hat sie nun die voraussichtlichen Umweltauswirkungen dieser Maßnahmen bewertet. Der Bericht enthält 185 Maßnahmen, zu denen 143 Freileitungen, 15 Erdkabel und 27 Seekabel/Erdkabel gehören. Unter den geprüften Maßnahmen sind 74 Neubaumaßnahmen.
Für die zum Transport von Windstrom benötigten großen Erdkabelvorhaben Nordost-Link (DC31/DC32), Rhein-Main-Link (DC34, DC35, NOR-x-8 und NOR-x-4), Nordwest-Link (DC41) sowie Südwest-Link (DC42/DC42plus) hat die Bundesnetzagentur erstmals Präferenzräume ermittelt. Diese hat sie anschließend der strategischen Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan als Untersuchungsräume zugrunde gelegt. Präferenzräume sind etwa fünf bis zehn Kilometer breite Gebietsstreifen zwischen dem Anfangs- und Endpunkt eines Vorhabens.
Innerhalb dieser Streifen wird im Laufe der folgenden Planfeststellung der genaue Verlauf der Leitung bestimmt. Für die ebenfalls geplante Erdkabelverbindung Ost-West-Link (DC40/DC40plus) konnte die Ermittlung von Präferenzräumen in Folge nicht vorhersehbarer Planänderungen nicht abgeschlossen werden. Es sei beabsichtigt, zeitnah eine gesetzliche Grundlage für eine mögliche Nachermittlung der betroffenen Präferenzräume zu schaffen, teilte die Agentur mit.
Ergebnis der PrüfungDie Umweltprüfung hat für etwa die Hälfte aller Maßnahmen geringe oder sehr geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter ergeben. Dies betrifft überwiegend kürzere neue Freileitungen, oder solche, die eine bestehende Leitung verstärken. Bei rund einem Drittel der Maßnahmen erwartet die Bundesnetzagentur hohe oder sehr hohe Umweltauswirkungen.
Diese betrifft insbesondere längere Neubaumaßnahmen, Erdkabelvorhaben und die Offshore-Anbindungsleitungen in der Nord- und Ostsee, bei denen auf Grund der Länge die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Umweltauswirkungen deutlich erhöht ist. Die Ergebnisse der Umweltprüfung dienen als Frühwarnsystem für die nachfolgenden und konkreteren Planungsverfahren.
Umfangreiche ÖffentlichkeitsbeteiligungBevor die Bundesnetzagentur den Umweltbericht erstellt hat, konnten Bürgerinnen und Bürger über zehn Wochen ihre Stellungnahmen abgeben. Aus der Öffentlichkeit und von Behörden gingen rund 600 Stellungnahmen ein. Diese nutzte die Bundesnetzagentur, um den Umweltbericht und die Präferenzräume zu überprüfen.
Der Umweltbericht bildet mit dem bestätigten Netzentwicklungsplan die Grundlage für den Entwurf eines Bundesbedarfsplans. Dieser enthält die notwendigen Höchstspannungsleitungen. In Anschluss stellt der Gesetzgeber deren energiewirtschaftliche Notwendigkeit und vordringlicher Bedarf verbindlich fest.
Der
Umweltbericht zum Stromnetzausbau steht im Internet bereit.
Freitag, 31.05.2024, 14:05 Uhr
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