Quelle: Bundesrat
In seiner letzten Sitzung 2023 billigte der Bundesrat das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung, zur Klimaanpassung und stimmte dem Bundeshaushalt für 2023 und 2024 zu.
In der Sitzung vom 15. Dezember stimmten die Bundesländer dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze zu, forderten aber zugleich in einem Entschließungsantrag mehr Geld vom Bund für die Planung in Städten und Gemeinden. Der Bund will die Wärmeplanung der Kommunen mit 500 Millionen Euro unterstützen, das reiche nicht aus. Das Gesetz ergänzt das Heizungsgesetz und soll zeitgleich mit diesem am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Großstädte müssen demnach bis Ende Juni 2026, kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2028 Wärmepläne erstellen.
Erst wenn eine Kommune einen Wärmeplan hat, müssen Hauseigentümer beim Einbau einer neuen Heizung darauf achten, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Das neue Heizungsgesetz gilt ab 2024 zunächst für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sagte im Bundesrat, Hauseigentümer müssten die wirtschaftlichste Entscheidung treffen, wofür sie Klarheit brauchten, ob in den nächsten Jahren eine Wärmenetzlösung kommt oder sie sich um eigene dezentrale Lösungen kümmern müssen.
Wärmeplanung schnell anpacken
Der Gesetzentwurf enthalte keinen Anschluss- und Benutzungszwang für Wärmenetze, betonte Geywitz. Bis 2030 sollen bestehende Wärmenetze zu 30 Prozent aus erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus betrieben werden. Bis zum Jahr 2040 soll der Anteil mindestens 80 Prozent betragen, bis Ende 2044 dann 100 Prozent. Der Bundesrat bemängelte in einer Entschließung, dass der Bundestag zahlreiche Anregungen der Länder aus deren Stellungnahme im ersten Durchgang nicht oder nur unzureichend übernommen hat.
Der Deutsche Städtetag fordert von den Ländern eine schnelle Umsetzung ins Landesrecht. „Erst wenn es die Landesgesetze gibt, können die Städte Daten zum Gebäudebestand oder zu vorhandenen Wärmenetzen erheben“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Dies sei der erste Schritt für jede kommunale Wärmeplanung. „Leider erreichen uns Signale, dass die Länder die offenen Fragen zum Bundeshaushalt zum Anlass nehmen könnten, mit den notwendigen Landesgesetzen zur Wärmeplanung noch zu warten“, sagte Dedy.
Klimaanpassungsgesetz genehmigt
Auch das Gesetz zur besseren Klimaanpassung fand die Zustimmung der Länderkammer. Die Pläne der Ampel-Koalition sehen vor, Bund, Ländern und Kommunen verbindliche Strategien und Maßnahmen vorzuschreiben. Damit werde erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Konkret verpflichtet sich die Bundesregierung, eine Anpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. Noch fehlten aber eine Finanzierung der Maßnahmen, beispielsweise gegen Starkregen, Dürren oder Niedrigwasser, kritisierte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).
Haushalt 2023 und 2024 bestätigt
Unmittelbar nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das Gesetz zum Nachtragshaushalt 2023 gebilligt, ebenso die beiden flankierenden Haushaltsfinanzierungsgesetze für 2023 und 2024. Das Nachtragsgesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft, das begleitende Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023 überwiegend am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 in weiten Teilen zum 1. Januar 2024.
Freitag, 15.12.2023, 16:09 Uhr
Susanne Harmsen
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