Der 2005 in Deutschland eingeführte Emissionshandel ist verfassungskonform. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in drei Anfang Juni veröffentlichten Beschlüssen festgestellt.
In seinen Entscheidungen wiesen die obersten deutschen Richter eine Normenkontrollklage des Landes Sachsen-Anhalt sowie zwei Verfassungsbeschwerden aus der Aluminium- und Zementindustrie ab. Die Regierung in Magdeburg hatte eine Benachteiligung der ostdeutschen Unternehmen durch die Einführung des Emissionshandels moniert, da vor allem ostdeutsche Betreiber ihre emissionshandelspflichtigen Anla
Montag, 4.06.2007, 11:02 Uhr
Kai Eckert
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