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Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen neuen Referentenentwurf eines Gesetzes zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte erarbeitet. Der BEE kritisiert diesen.
Der neue Referentenentwurf eines Gesetzes zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen liegt den Verbänden vor. Eine solche Zertifizierung fordern die Energieverbände seit einiger Zeit vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK). Am aktuellen Entwurf gibt es aber Kritik aus dem Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Seine Präsidentin Simone Peter lobt die Absicht, bessere Informationen für Verbraucher und Verbraucherinnen über die Herkunft von Energie zu geben.
Dennoch habe der Entwurf aus Sicht des Verbandes einige Schwachstellen, die genau den gegenteiligen Effekt haben könnten. „In seiner jetzigen Ausgestaltung öffnet der Entwurf Etikettenschwindel Tür und Tor“, kritisierte Peter. Unter bestimmten Voraussetzungen dürften nämlich laut Entwurf auch dekarbonisierte Gase in das geplante Herkunftsnachweissystem für Gase aus erneuerbaren Energiequellen integriert werden.
Genaue Abgrenzung gegen Etikettenschwindel
Solche Gase verursachten zwar geringere CO2-Emissionen, beruhten aber dennoch auf klimaschädigenden, fossilen Energieträgern. Daher lehnt der BEE ihre Integration ins Zertifikatsystem ab. „Dekarbonisierte Gase basieren auf fossilen Rohstoffen. Diese jetzt als erneuerbar auszuweisen, läuft dem Anliegen des Gesetzes zuwider“, kritisierte Peter. Der BEE plädiere stattdessen dafür, das Herkunftsnachweissystem für eine klare Abgrenzung zwischen erneuerbaren Gasen unterschiedlicher Herkünfte und dekarbonisierten Gasen aus fossilen Quellen zu nutzen.
Das BMWK wird in dem vorliegenden Gesetzentwurf ermächtigt, in einer Verordnung Kriterien für strombasierte Gase festzulegen. Der BEE sieht diese Verordnungsermächtigung als Chance, Kriterien zu definieren, die glaubhaft gewährleisten, dass entsprechend deklarierte gasförmige Energieträger aus erneuerbaren Energien hergestellt werden. Neben der zeitlichen Korrelation von erneuerbarer Stromerzeugung und Wasserstoff- sowie Wärme- oder Kälteproduktion seien hierbei auch inhaltliche und räumliche Anforderungen von großer Bedeutung.
Über die Festlegung dieser Kriterien hinaus sollte dringend sichergestellt werden, dass jegliche Art erneuerbarer Gase, die aus ansonsten abgeregelten Strommengen stammen, auch Herkunftsnachweise erhalten. „Durch eine solche Regelung wird auch im Gasbereich dazu beigetragen, jede verfügbare Kilowattstunde grünen Stroms zu nutzen“, appellierte Peter. Die Nutzung aller erneuerbaren Potentiale sei angesichts der derzeitigen Versorgungskrise fossiler Energieträger und der Verschärfung der Klimakrise besonders wichtig.
Donnerstag, 11.08.2022, 16:18 Uhr
Susanne Harmsen
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