Die Umweltschutzorganisation Greenpeace e.V., Hamburg, musste nicht an dem Verfahren zur Übernahme der Essener Ruhrgas AG durch den Energiekonzern Eon AG, Düsseldorf, beteiligt werden. Dies entschied gestern das Düsseldorfer Oberlandesgericht.
Greenpeace hatte moniert, nicht zur öffentlichen Anhörung im Zuge des Fusionsverfahrens zugelassen worden zu sein, obwohl die Fusion wesentliche Umweltschutzaspekte berühre. Die Düsseldorfer lehnten die Beschwerde als unbegründet ab. Das Wirtschaftsministerium habe keinen Fehler gemacht, als es die Umweltschutzorganisation nicht zur Anhörung der Bundesregierung geladen hatte.
Mittwoch, 2.10.2002, 11:24 Uhr
Cerstin Gammelin
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