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Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat einen Etatentwurf für 2024 vorgelegt, der die Schuldenbremse einhält. Anfang Februar soll er vom Parlament beschlossen werden.
Der Haushaltsausschuss des Parlaments hat seine Bereinigungssitzung nach neunstündiger Sitzung bereits am Abend des 18. Januar beendet, ohne Nachtsitzung. Die Schuldenbremse werde eingehalten. Das Haushaltsjahr 2023 schloss im Vergleich zu den ursprünglichen Erwartungen etwas besser ab. Die dadurch für den Haushalt 2024 zusätzlich verfügbaren rund 6 Milliarden Euro waren schnell verteilt. Die Ampelkoalition verzichtet auf die Rückzahlung von 1,5 Milliarden Euro Corona-Hilfen von der Bundesagentur für Arbeit und befristet die verschärften Sanktionen beim Bürgergeld auf zwei Jahre.
1,5 Milliarden Euro mehr fielen dadurch auch für Klimaschutz und Bauen ab. So soll ein neues Programm für klimafreundlichen Neubau aufgelegt werden, und Kommunen bekommen weiterhin Bundesgeld für den klimafreundlichen Umbau der Infrastruktur. Zudem sei es gelungen „die Entwicklung neuer Batterietechnologie und das Aktionsprogramm ‚Natürlicher Klimaschutz‘ im Haushalt abzusichern“, teilten die Haushälter Dennis Rohde (SPD), Sven-Christian Kindler (Grüne) und Otto Fricke (FDP) gemeinsam mit.
Schuldenbremse vorläufig eingehalten
Insgesamt sieht der neue Haushaltsentwurf Ausgaben von 477 Milliarden Euro vor; die Nettokreditaufnahme liegt bei 39 Milliarden Euro. Das sei zwar mehr als nach Schuldenregel und Konjunkturkomponente zulässig, aber 17 Milliarden Euro fallen nicht unter die Schuldenbremse, weil es sich um finanzielle Transaktionen handelt. Dazu gehörten unter anderem die 12 Milliarden Euro, die als Kapitalstock für die Aktienrente vorgesehen sind. Möglich bleibe ein Aussetzen der Schuldenbremse aber für den Fall, dass im Laufe des Jahres zusätzliche Gelder zur Unterstützung der Ukraine benötigt werden, so die Parlamentarier.
Für den Etatentwurf stimmten im Ausschuss die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und AfD. Die finale Abstimmung im Bundestag ist in der Woche vom 29. Januar 2024 bis 2. Februar 2024 geplant. Die Steuereinnahmen werden nunmehr mit 377,61 Milliarden Euro taxiert, 2,27 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf.
Mit dem nun beschlossenen Entwurf reagiert die Koalition auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021. Darin hatte Karlsruhe untersagt, 60 Milliarden Euro nicht genutzter Notkredite aus der Corona-Pandemie für den Klimaschutz umzuwidmen. In Folge des Urteils ist nunmehr unter anderem der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) angepasst worden. Zudem reflektiert der Haushalt 2024 Umschichtungen, die sich aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zu Ende 2023 ergeben haben.
Mehr CO2-Steuer, weniger Geld für Heizungsumbau und Sanierung
Einnahmenseitig wurde unter anderem die erhöhte Luftverkehrssteuer veranschlagt. Ferner sind Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz, die bisher einer engeren Zweckbindung unterlagen, breiter im Etat verteilt worden, etwa im Etat des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK). Die CO2-Steuer auf Brennstoffe steigt auf 45 Euro/Tonne CO2, was Heizen und Tanken verteuert.
Die zusätzlichen Gelder für Klimaschutz dämpfen nur die einschlägigen Einsparungen, die die Ampel vor dem parlamentarischen Verfahren vereinbart hatte (wir berichteten). Zugleich steht weniger Geld für energetische Gebäudesanierung und Heizungsumbau bereit. Auch die Prämie für die Anschaffung eines Elektroautos fällt weg.
Knapp 13 Milliarden Euro Einsparungen im KTF behindern die geplante Förderung der Energiewende. Dazu erklärte der haushaltspolitische Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Mattfeldt: „Etwa 30 Prozent aller Programme im Klima- und Transformationsfonds sollen sofort gestrichen werden oder auslaufen.“ Dies sei ein massiver Kahlschlag der Programme zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen bei der Transformation, kritisierte er (zu weiteren Reaktionen siehe separate Meldung).
Freitag, 19.01.2024, 16:21 Uhr
Susanne Harmsen
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