Quelle: Fotolia / oqopo
Die Bundesregierung hat eine Carbon-Management-Strategie beschlossen, die auch die unterirdische Speicherung von CO2 vorsieht, sowie das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz.
In der Sitzung vom 29. Mai hat das Bundeskabinett mehrere Gesetzentwürfe aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) beschlossen. Mit einem Artikelgesetz werden entsprechend der Nationalen Wasserstoffstrategie von 2023 die rechtlichen Rahmenbedingungen für den schnellen Auf- und Ausbau der Infrastruktur für Erzeugung, Speicherung und Import von Wasserstoff geschaffen. Außerdem wurde die Carbon-Management-Strategie verabschiedet, die auch die unterirdische Speicherung von CO2 vorsieht.
Mehr Tempo für WasserstoffDas Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz weist der Infrastruktur ein „überragendes öffentliches Interesse“ zu, wie es etwa bei den Flüssiggas-Terminals der Fall ist. „Wasserstoff muss insbesondere in den Wirtschaftssektoren genutzt werden, in denen es nicht möglich oder wirtschaftlich ist, Verfahren und Prozesse durch eine direkte Elektrifizierung auf Treibhausgasneutralität umzustellen“, erläuterte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in Berlin. Die Wasserstoffstrategie der Bundesregierung geht davon aus, dass im Jahr 2030 etwa 50 bis 70 Prozent des dann benötigten Wasserstoffs importiert werden müssen.
Der Energiewirtschaftsverband BDEW fordert mehr Tempo: „Umstellung und Neubau von Pipelines und Importterminals sowie der Anschluss an die jeweiligen Infrastrukturen sollten schnellstmöglich und zeitgleich angegangen werden“, heißt es in einem Positionspapier. Wichtigste Voraussetzung sei das H2-Kernnetz mit seinen Importpunkten, aber auch die Hafeninfrastruktur mit Anlandeterminals, Flächen für Tanklager, oberirdischen Speichern sowie Ammoniak-Crackern. In solchen Anlagen wird der als Ammoniak (NH3) transportierte Wasserstoff wieder freigesetzt.
Unterirdische CO2-Verpressung gestattenMit der Carbon-Management-Strategie soll der Umgang mit unvermeidbaren Treibhausgasemissionen geregelt werden. Dazu zählt auch die mögliche Verpressung von CO2 in den Untergrund (CCS). Laut dem Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) soll die CO2-Speicherung vor allem unter der Nordsee ermöglicht werden. Bundesländer könnten auch eine Speicherung unter Land gestatten. Die Bundesregierung hält den Einsatz der Technologie für notwendig, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Dabei soll es um schwer vermeidbare Emissionen gehen, vor allem aus der Kalk- und Zementproduktion sowie der Abfallverbrennung.
Um mit dem Bau von CO2-Pipelines in privater Trägerschaft innerhalb eines staatlichen Regulierungsrahmens beginnen zu können, werde das KSpG aktualisiert, kündigte Habeck an. Im Gesetzentwurf werde ein einheitliches Zulassungsregime für Kohlendioxidleitungen geschaffen. Zudem beinhaltet der Gesetzentwurf verschiedene Konkretisierungen zur Verfahrensbeschleunigung bei Genehmigungsverfahren zum Bau von CO2-Infrastruktur.
Warnung vor CO2-Verpressung unter dem FestlandDer BDEW forderte einen zügigen der Rechtsrahmen für den Aufbau der Transport- und Speicherinfrastruktur. „Für den Bereich der Stromerzeugung ist die Vermeidung von CO2-Emissionen zentral, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen“, sagte Kerstin Andreae, BDEW-Hauptgeschäftsführerin. Der Verband spricht sich zugleich zum Schutz der Grundwasserressourcen gegen eine Speicherung von CO2 onshore aus. „Die Opt-in-Möglichkeit durch die Bundesländer sieht der BDEW vor diesem Hintergrund mit größter Skepsis“, so Andreae.
Umweltverbände kritisieren eine Verpressung von CO2. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert, eine Speicherung von CO2 auf Industriebereiche zu beschränken, in denen dekarbonisierte Technologien noch nicht zur Verfügung stehen. Karsten Smid, Klimaexperte von Greenpeace, nennt CCS „viel zu teuer, aufwändig und bräuchte Jahrzehnte bis zur Umsetzung“. Das verpresste CO2 im vermeintlichen Vorzeigeprojekt Sleipner in Norwegen wandere mittlerweile in Erdschichten, die dafür gar nicht vorgesehen waren. Dabei beruft er sich auf eine Untersuchung des Institute for Energy Economics and Financial Analysis (IEEFA). Daher sollte branchenübergreifend auf CO2-Vermeidung gesetzt werden.
Ladesäulen für E-Autos an TankstellenAußerdem hat das Kabinett eine Ladesäulen-Pflicht für Tankstellenketten beschlossen. Demnach sollen Unternehmen mit mindestens 200 Tankstellen ab dem 1. Januar 2028 grundsätzlich an jeder Tankstelle mindestens einen öffentlich zugänglichen Schnellladepunkt mit einer Leistung von mindestens 150 kW betreiben müssen. Davon seien etwa ein Dutzend Unternehmen betroffen, heißt es vom Verkehrsministerium (BMDV). Bundestag und Bundesrat müssen allen drei Gesetzen noch zustimmen.
Der
Gesetzentwurf zur Kohlenstoffspeicherung steht im Internet bereit.
Der
Gesetzesentwurf zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz steht im Internet bereit.
Mittwoch, 29.05.2024, 13:47 Uhr
© 2024 Energie & Management GmbH