Bild: Fotolia.com, Bertold Werkmann
Künftig soll das Instrument des Kapitalkostenabgleichs sicherstellen, dass die Betreiber von Strom- und Gasverteilnetzen keine Probleme mehr mit dem Zeitverzug haben.
Den Budgetansatz, mit denen die Verteilnetzbetreiber ihre Investitionen in betriebsnotwendige Anlagegüter finanzieren, soll es künftig nicht mehr geben. Stattdessen soll der sogenannte Kapitalkostenabgleich zum zentralen Baustein der Anreizregulierung werden. Wie ein Referentenentwurf für die Novelle der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vorsieht, sollen der sogenannte Sockeleffekt, der Erweite
Mittwoch, 9.03.2016, 17:48 Uhr
Fritz Wilhelm
© 2024 Energie & Management GmbH