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Belgien hat mit der Verlängerung der Laufzeiten für zwei Atomreaktoren gegen EU-Recht verstoßen.
(dpa) Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 29. Juli entschieden hat, hätte die entsprechende Genehmigung nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen erteilt werden dürfen. Sie gestattet es, die bei Antwerpen gelegenen Reaktoren Doel 1 und Doel 2 bis 2025 statt bis 2015 zu betreiben. Ob die Atomkraftwerke nun a
Montag, 29.07.2019, 12:33 Uhr
dpa
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