Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Baywa Mobility Solutions und Vattenfall wollen noch im laufenden Jahr rund 200 Standorte im halböffentlichen Raum mit Schnellladepunkten ausstatten.
Auf den Parkplätzen verschiedener Einzelhändler sollen noch in diesem Jahr neue Schnellladepunkte entstehen. In einer Mitteilung haben Baywa Mobility Solutions und Vattenfall angekündigt, Ladesäulen mit zwei bis sechs Ladepunkten je Standort zu errichten. Von insgesamt rund 200 Standorten ist dabei die Rede.
Baywa wird dabei als Generalunternehmer die Aufgaben von der Planung der Anlagen bis zur Inbetriebnahme übernehmen. Vattenfall wird anschließend Betreiber der Ladestationen sein. Die beiden Unternehmen haben nach eigenen Angaben einen entsprechenden Rahmenvertrag geschlossen. Laut Christian Krüger hat sich die Baywa Mobility Solutions in den zwei Jahren ihres Bestehens einen guten Namen in der Branche und 2022 einen Marktanteil von 7
Prozent bei den Schnellladepunkten erarbeitet. Rund 800 der in Deutschland bis zum 1.
Oktober 2022 errichteten 11.523 Schnellladepunkte habe das Unternehmen installiert. Vorrangig sei dies auf Parkplätzen von Einzelhändlern geschehen, so der Geschäftsführer der Baywa Mobility Solutions. Den aktuellen Auftragsbestand bezeichnet er als „gut“.
Bei seinen Angaben bezieht sich Krüger auf die regelmäßige Veröffentlichung der Bundesnetzagentur zur öffentlichen Ladeinfrastruktur. Die jüngsten Zahlen der Behörde mit Stichtag 1.
Dezember 2022 weisen 63.806 Normalladepunkte und 12.755 Schnellladepunkte aus. Die Bundesnetzagentur erfasst dabei öffentlich zugängliche Ladepunkte. Im September des vergangenen Jahres hatte sich die Behörde „aus gegebenem Anlass“ zusammen mit dem Umweltbundesamt zu einer Klarstellung und einem Kurzleitfaden veranlasst gesehen. Hintergrund war die Ermittlung der sogenannten Treibhausgasquote für vermiedene Emissionen. In diesem Leitfaden ist dargelegt, was als öffentlicher Ladepunkt zu betrachten ist. Die Öffnung für Dritte für wenige Minuten des Tages oder der Zugang von Bekannten, Freunden und Mitarbeitern reiche als Qualifizierungsmerkmal nicht aus. Außerdem müsse der öffentliche Ladepunkt als solcher gekennzeichnet und erkennbar sein und bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.
In der Liste der Bundesnetzagentur sind auch die „halböffentlichen“ Ladepunkte von Supermarktketten und sonstigen Handelsunternehmen verzeichnet.
Aktuelle Informationen zur öffentlichen Ladeinfrastruktur gibt es auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Dienstag, 28.02.2023, 13:19 Uhr
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