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Energie & Management > Wärmenetz - Monopolkommission fordert Preisdeckel
Quelle: Shutterstock / Ayrat A
Wärmenetz

Monopolkommission fordert Preisdeckel

Die Fernwärme gehört zu den Themen des neuen Hauptgutachtens der Monopolkommission. Die Empfehlungen des Gremiums an die Politik weist der BDEW zurück.
Die Versorgung mit Fernwärme soll eine zentrale Rolle bei der Wärmewende spielen, dem schrittweisen Ausstieg aus dem Heizen mit fossilen Energien. „Da alternative Heiztechnologien wie die Wärmepumpe nicht überall verwendet werden können, besteht die Gefahr, dass sich damit bereits bestehende Monopolstellungen der Fernwärmeversorger noch ausweiten und zu überhöhten Preisen führen“, warnte die Monopolkommission am 1. Juli, als sie ihr Hauptgutachten „Wettbewerb 2024“ vorlegte. Das Wissenschaftler-Gremium berät die Bundesregierung unabhängig.

Durch höhere Preise, so die Kommission, könne die Akzeptanz für die Wärmewende in der Bevölkerung schwinden. Es solle deswegen eine „marktbasierte Preisbegrenzung“ eingeführt werden, um wettbewerbskonforme Preise für Endverbraucherinnen und -verbraucher zu ermöglichen.

Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), sieht die Sache naturgemäß anders: Sie warnte davor, die Fernwärme-Versorger angesichts ihres Beitragspotenzials zu den nationalen Klimazielen wirtschaftlich zu überfordern.

Mit dem Aufbau der Preistransparenz-Plattform für Wärmenetze (wir berichteten) habe die Branche bereits eine Kernforderung der Monopolkommission erfüllt. Im nächsten Schritt müssten Kosten- und Marktelement in den Preisänderungsklauseln neu austariert werden. Es müsse zudem geprüft werden, anzuwendende Indizes zu vereinheitlichen.

Wärmenetze wiesen im Übrigen bereits höhere Anteile von klimaneutral erzeugter Wärme aus als gebäudeintegrierte Einzelheizungen.

Zur bisher erreichten Regulierungsdichte erklärte Andreae: „Es gibt mit den Bestimmungen aus der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV), der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle und etlichen höchstrichterlichen Entscheidungen bereits einen Regulierungsrahmen für die Fernwärmeversorgung. Anstatt zusätzliche Regulierungsinstrumente zu schaffen, sollte der bestehende Rahmen schrittweise dem Transformationsprozess in der Wärme angepasst werden.“ Die Energiewirtschaft fordere seit langem eine Weiterentwicklung der AVBFernwärmeV.

Die Monopolkommission stellt ihr Hauptgutachten „Wettbewerb 2024“ auf Ihrer Website zur Verfügung.

Montag, 1.07.2024, 16:35 Uhr
Georg Eble / dpa
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Monopolkommission fordert Preisdeckel
Die Fernwärme gehört zu den Themen des neuen Hauptgutachtens der Monopolkommission. Die Empfehlungen des Gremiums an die Politik weist der BDEW zurück.
Die Versorgung mit Fernwärme soll eine zentrale Rolle bei der Wärmewende spielen, dem schrittweisen Ausstieg aus dem Heizen mit fossilen Energien. „Da alternative Heiztechnologien wie die Wärmepumpe nicht überall verwendet werden können, besteht die Gefahr, dass sich damit bereits bestehende Monopolstellungen der Fernwärmeversorger noch ausweiten und zu überhöhten Preisen führen“, warnte die Monopolkommission am 1. Juli, als sie ihr Hauptgutachten „Wettbewerb 2024“ vorlegte. Das Wissenschaftler-Gremium berät die Bundesregierung unabhängig.

Durch höhere Preise, so die Kommission, könne die Akzeptanz für die Wärmewende in der Bevölkerung schwinden. Es solle deswegen eine „marktbasierte Preisbegrenzung“ eingeführt werden, um wettbewerbskonforme Preise für Endverbraucherinnen und -verbraucher zu ermöglichen.

Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), sieht die Sache naturgemäß anders: Sie warnte davor, die Fernwärme-Versorger angesichts ihres Beitragspotenzials zu den nationalen Klimazielen wirtschaftlich zu überfordern.

Mit dem Aufbau der Preistransparenz-Plattform für Wärmenetze (wir berichteten) habe die Branche bereits eine Kernforderung der Monopolkommission erfüllt. Im nächsten Schritt müssten Kosten- und Marktelement in den Preisänderungsklauseln neu austariert werden. Es müsse zudem geprüft werden, anzuwendende Indizes zu vereinheitlichen.

Wärmenetze wiesen im Übrigen bereits höhere Anteile von klimaneutral erzeugter Wärme aus als gebäudeintegrierte Einzelheizungen.

Zur bisher erreichten Regulierungsdichte erklärte Andreae: „Es gibt mit den Bestimmungen aus der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV), der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle und etlichen höchstrichterlichen Entscheidungen bereits einen Regulierungsrahmen für die Fernwärmeversorgung. Anstatt zusätzliche Regulierungsinstrumente zu schaffen, sollte der bestehende Rahmen schrittweise dem Transformationsprozess in der Wärme angepasst werden.“ Die Energiewirtschaft fordere seit langem eine Weiterentwicklung der AVBFernwärmeV.

Die Monopolkommission stellt ihr Hauptgutachten „Wettbewerb 2024“ auf Ihrer Website zur Verfügung.

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