Quelle: Shutterstock / r.classen
Die Behörde hat die Frist zur Einreichung des Antrags zum Wasserstoff-Kernnetz erneut verlängert. Grund ist die nicht rechtzeitige beihilferechtliche Bewilligung der EU-Kommission.
„Da am 13.
Juni 2024 die beihilferechtliche Genehmigung nicht vorlag, wurde die Frist zur Einreichung des Antrags zum Wasserstoffkernnetz auf den 22.
Juli 2024 verlängert“, schreibt die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite mit Datum vom 21.
Juni. Diese erneute Fristverlängerung erfolgte lediglich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, heißt es.
So sieht das novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor, dass die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) innerhalb von drei Kalenderwochen nach Inkrafttreten bei der Netzagentur einen Antrag mit Maßnahmen zur Errichtung des Wasserstoff-Kernnetzes vorlegen müssen. Laut Paragraf 28r Abs.
10 und Paragraf 28s
Abs.
6 EnWG muss die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes spätestens eine Woche vor Ablauf der Antragsfrist vorliegen. Ansonsten hat die Bundesnetzagentur die Antragsfrist jeweils um einen weiteren Monat zu verlängern. Diese Verlängerung fand nun bereits zum zweiten Mal statt − zunächst auf den 21.
Juni, nun auf den 22.
Juli.
Mit der neuen Antragsfrist ist die Verschiebung zum letzten Mal erfolgt. Der Grund: Just an dem 21.
Juni, als die Behörde die Fristverlängerung verkündete, kam noch grünes Licht aus Brüssel: Die EU-Kommission hat die deutsche Beihilferegelung der Bundesregierung für die Errichtung des Wasserstoff-Kernnetzes abgenickt (wir berichteten). Damit können die FNB nun ihren Antrag einreichen − mit der neuen
Frist bis zum 22. Juli.
Mit dem Wasserstoff-Kernnetz sollen derzeit bekannte große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland erreicht und so zentrale Standorte − große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore − angebunden werden. Das Kernnetz soll wichtige Wasserstoffinfrastrukturen beinhalten, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Die Kosten für den Aufbau des knapp 10.000
Kilometer langen Netzes werden auf 19,8
Milliarden Euro geschätzt. Vor allem durch eine Umstellung vorhandener Erdgasleitungen soll die Summe möglichst gering gehalten werden.
Die Bundesregierung hat zur Schaffung des Wasserstoff-Kernnetzes ein langfristiges Amortisationssystem vorgeschlagen, das grundsätzlich privatwirtschaftlich aufgebaut ist (wir berichteten). Der Aufbau der Netzinfrastruktur wird dabei vollständig über Netzentgelte von den Netzkunden finanziert.
In der ersten Phase des Hochlaufs werden die Kosten für den Netzbetrieb die Erlöse übersteigen, da die Nachfrage nach Wasserstoff noch gering sein wird. In der zweiten Phase werden die Erlöse über den Kosten liegen. Diese Minder- und Mehrerlöse sollen, wie es weiter heißt, auf ein dafür eingerichtetes Zwischenkonto verbucht werden. Bis 2055 soll dieses wieder ausgeglichen sein.
Die Finanzierungslücken, die den Netzbetreibern durch die zeitliche Verschiebung ihrer Erlöse entstehen, sollen durch einen staatlich abgesicherten Fördermechanismus zeitweilig zwischenfinanziert werden. Dieser Mechanismus wird vom Gesetzgeber im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt.
Montag, 24.06.2024, 15:15 Uhr
© 2024 Energie & Management GmbH