Für alle vier ausgeschriebenen Flächen mit einer geplanten Kapazität von insgesamt 7.000 MW sind demnach mehrere Null-Cent-Gebote eingegangen, so dass ein sogenanntes dynamisches Gebotsverfahren erforderlich wird, teilte die Behörde mit. Drei Flächen mit einer Leistung von jeweils 2.000 MW liegen in der Nordsee und eine Fläche von 1.000 MW Windleistung in der Ostsee. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2030 vorgesehen.
„Die Ergebnisse der Ausschreibung sind eine gute Nachricht für die Energiewende in Deutschland. Es ist erfreulich, dass die Unternehmen keine Förderung für den Ausbau der Offshore-Windenergie benötigen. Die Null-Cent-Gebote machen deutlich, dass die Offshore-Windenergie wirtschaftlich attraktiv ist“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
„Im dynamischen Gebotsverfahren wird nun die Zahlungsbereitschaft der Bieter abgefragt. Wir planen nun erstmals eine elektronische Versteigerung durchzuführen. Die Erlöse kommen zum überwiegenden Teil über eine Senkung der Stromkosten den Verbraucherinnen und Verbraucher direkt zugute“. Die Zahlungsbereitschaft der Bieter werde im Wege eines Online-Gebotsverfahrens, auch als dynamisches Gebotsverfahren bezeichnet, ermittelt.
Die Erlöse fließen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung, zu jeweils 5 Prozent in den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei. Ziel des dynamischen Gebotsverfahrens ist eine wettbewerbliche Differenzierung der Gebote. Die Ermittlung des Zuschlagsberechtigten erfolgt in Gebotsrunden mit ansteigenden Gebotsstufen. Der Bieter mit der jeweils höchsten Zahlungsbereitschaft für eine Fläche erhält den Zuschlag.
Die Abwicklung der vier dynamischen Gebotsverfahren erfolgt softwaregestützt. Geplant sind mehrere Gebotsrunden pro Tag. Die Bundesnetzagentur plant, die vier Verfahren synchron durchzuführen und zeitnah zu starten. Wie lange die Verfahren andauern werden, lässt sich nicht prognostizieren, genau so wenig die Höhe der Zuschlagswerte.
Für alle vier ausgeschriebenen Flächen mit einer geplanten Kapazität von insgesamt 7.000 MW sind demnach mehrere Null-Cent-Gebote eingegangen, so dass ein sogenanntes dynamisches Gebotsverfahren erforderlich wird, teilte die Behörde mit. Drei Flächen mit einer Leistung von jeweils 2.000 MW liegen in der Nordsee und eine Fläche von 1.000 MW Windleistung in der Ostsee. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2030 vorgesehen.
„Die Ergebnisse der Ausschreibung sind eine gute Nachricht für die Energiewende in Deutschland. Es ist erfreulich, dass die Unternehmen keine Förderung für den Ausbau der Offshore-Windenergie benötigen. Die Null-Cent-Gebote machen deutlich, dass die Offshore-Windenergie wirtschaftlich attraktiv ist“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
„Im dynamischen Gebotsverfahren wird nun die Zahlungsbereitschaft der Bieter abgefragt. Wir planen nun erstmals eine elektronische Versteigerung durchzuführen. Die Erlöse kommen zum überwiegenden Teil über eine Senkung der Stromkosten den Verbraucherinnen und Verbraucher direkt zugute“. Die Zahlungsbereitschaft der Bieter werde im Wege eines Online-Gebotsverfahrens, auch als dynamisches Gebotsverfahren bezeichnet, ermittelt.
Die Erlöse fließen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung, zu jeweils 5 Prozent in den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei. Ziel des dynamischen Gebotsverfahrens ist eine wettbewerbliche Differenzierung der Gebote. Die Ermittlung des Zuschlagsberechtigten erfolgt in Gebotsrunden mit ansteigenden Gebotsstufen. Der Bieter mit der jeweils höchsten Zahlungsbereitschaft für eine Fläche erhält den Zuschlag.
Die Abwicklung der vier dynamischen Gebotsverfahren erfolgt softwaregestützt. Geplant sind mehrere Gebotsrunden pro Tag. Die Bundesnetzagentur plant, die vier Verfahren synchron durchzuführen und zeitnah zu starten. Wie lange die Verfahren andauern werden, lässt sich nicht prognostizieren, genau so wenig die Höhe der Zuschlagswerte.