Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dem Versorger Citiworks das Recht auf freien Zugang zu einem Kunden im Objektnetz des Flughafen Leipzig/Halle zugesprochen.
Die entsprechenden Bestimmungen im deutschen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Betreiber von Objektnetzen von den Verpflichtungen befreit, ihre Netze auch Dritten zur Versorgung zur Verfügung zu stellen, ist mit dem EU-Recht nicht vereinbar, entschied der EuGH am 22. Mai (Aktenzeichen C-439/06). Das europäische höchste Gericht hat das Oberlandesgericht Dresden in dem Rechtsstreit zwisch
Freitag, 23.05.2008, 10:25 Uhr
Jan M�hlstein
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