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Energie & Management > Österreich - Österreich verlängert Stromkostenzuschuss
Quelle: Pixabay / slon_pics
Österreich

Österreich verlängert Stromkostenzuschuss

Die staatliche Hilfe für Haushalte und Kleingewerbe läuft nun bis Ende 2024. Ferner beschlossen wurde das Verbot der Installation von Gasheizungen in Neubauten.
Österreichs Bundesparlament beschloss am 15. Dezember die Verlängerung des staatlichen Stromkostenzuschusses für Haushalte und kleine Gewerbebetriebe um ein halbes Jahr und somit bis Ende 2024. Der Zuschuss beläuft sich auf 30 Cent pro kWh und wird für einen Bedarf von maximal 2.900 kWh pro Jahr bezahlt. Beträgt der Strompreis eines begünstigten Kunden 40 Cent/kWh, hat dieser für 2.900 kWh somit lediglich 10 Cent/kWh zu bezahlen. Jede mehr verbrauchte kWh kostet ihn dagegen die vollen 40 Cent. Ebenfalls um ein halbes Jahr und somit bis Ende 2024 verlängert wurde der Netzkostenzuschuss für sozial schwache Haushalte. Für sie übernimmt der Bund 75 Prozent der Netzkosten. Kritik an dem Beschluss durch die Regierungsparteien, die konservative Österreichische Volkspartei (ÖVP) und die Grünen, kam von der Oppostion. Die rechtsgerichtete Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) und die liberalen Neos bemängelten, dass die Zuschüsse über das Budget finanziert und damit letzten Endes von der Bevölkerung selbst bezahlt werden. Die Sozialdemokraten (SPÖ) halten die Zuschüsse ihrer Höhe nach für unzureichend.

Ferner beschlossen die Regierungsparteien, auf die Einhebung der Beiträge sämtlicher Stromkunden zur Ökostromförderung auch 2024 zu verzichten. Als Grund nannten sie die weiterhin hohen Preise im Großhandel mit elektrischer Energie. Auch solle verhindert werden, mit der Einhebung die Inflation weiter „anzuheizen.“
 

Aus für Gas im Neubau

Beschlossen wurde überdies das „Erneuerbare-Wärme-Gesetz“ (EWG). Dieses verbietet ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens und damit voraussichtlich ab 1. Januar 2024 den Einbau mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizsysteme in Neubauten. Mit dieser Maßnahme will die Regierung insbesondere die Installation von Gasheizungen im Neubau verhindern. Ölkessel und Kohleheizungen sind in Neubauten bereits derzeit unzulässig. Weiterhin möglich bleibt der Einbau von Gasheizungen, wenn diese mit „grünen“ Gasen wie Biomethan betrieben werden können. Für den Beschluss des EWG war eine Zweidrittelmehrheit nötig, weil dieses in die Kompetenzen der Bundesländer eingreift.

Die Unterstützung, die die Regierungsparteien dafür benötigten, kam von den Sozialdemokraten. Sie hatten für ihre Zustimmung zusätzliche Mittel für einkommensschwache Haushalte verlangt. Diese stehen nun in Form von maximal 50 Milionen Euro zur Verfügung, mit denen die Bundesländer 2024 und 2025 thermisch-energetische Sanierungen sowie die Installation „klimaneutraler“ Heizsysteme bei den Begünstigten fördern dürfen. Als rechtliche Basis dafür dient das eigens beschlossene „Heizungsumstiegs-Zweckzuschussgesetz.“ Laut dem Energiesprecher der Sozialdemokraten, Alois Schroll, ist dies „ein deutlicher Fortschritt in der Ausgestaltung einer sozial gerechten und klimafreundlichen Förderlandschaft.“

Montag, 18.12.2023, 14:00 Uhr
Klaus Fischer
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Österreich verlängert Stromkostenzuschuss
Die staatliche Hilfe für Haushalte und Kleingewerbe läuft nun bis Ende 2024. Ferner beschlossen wurde das Verbot der Installation von Gasheizungen in Neubauten.
Österreichs Bundesparlament beschloss am 15. Dezember die Verlängerung des staatlichen Stromkostenzuschusses für Haushalte und kleine Gewerbebetriebe um ein halbes Jahr und somit bis Ende 2024. Der Zuschuss beläuft sich auf 30 Cent pro kWh und wird für einen Bedarf von maximal 2.900 kWh pro Jahr bezahlt. Beträgt der Strompreis eines begünstigten Kunden 40 Cent/kWh, hat dieser für 2.900 kWh somit lediglich 10 Cent/kWh zu bezahlen. Jede mehr verbrauchte kWh kostet ihn dagegen die vollen 40 Cent. Ebenfalls um ein halbes Jahr und somit bis Ende 2024 verlängert wurde der Netzkostenzuschuss für sozial schwache Haushalte. Für sie übernimmt der Bund 75 Prozent der Netzkosten. Kritik an dem Beschluss durch die Regierungsparteien, die konservative Österreichische Volkspartei (ÖVP) und die Grünen, kam von der Oppostion. Die rechtsgerichtete Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) und die liberalen Neos bemängelten, dass die Zuschüsse über das Budget finanziert und damit letzten Endes von der Bevölkerung selbst bezahlt werden. Die Sozialdemokraten (SPÖ) halten die Zuschüsse ihrer Höhe nach für unzureichend.

Ferner beschlossen die Regierungsparteien, auf die Einhebung der Beiträge sämtlicher Stromkunden zur Ökostromförderung auch 2024 zu verzichten. Als Grund nannten sie die weiterhin hohen Preise im Großhandel mit elektrischer Energie. Auch solle verhindert werden, mit der Einhebung die Inflation weiter „anzuheizen.“
 

Aus für Gas im Neubau

Beschlossen wurde überdies das „Erneuerbare-Wärme-Gesetz“ (EWG). Dieses verbietet ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens und damit voraussichtlich ab 1. Januar 2024 den Einbau mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizsysteme in Neubauten. Mit dieser Maßnahme will die Regierung insbesondere die Installation von Gasheizungen im Neubau verhindern. Ölkessel und Kohleheizungen sind in Neubauten bereits derzeit unzulässig. Weiterhin möglich bleibt der Einbau von Gasheizungen, wenn diese mit „grünen“ Gasen wie Biomethan betrieben werden können. Für den Beschluss des EWG war eine Zweidrittelmehrheit nötig, weil dieses in die Kompetenzen der Bundesländer eingreift.

Die Unterstützung, die die Regierungsparteien dafür benötigten, kam von den Sozialdemokraten. Sie hatten für ihre Zustimmung zusätzliche Mittel für einkommensschwache Haushalte verlangt. Diese stehen nun in Form von maximal 50 Milionen Euro zur Verfügung, mit denen die Bundesländer 2024 und 2025 thermisch-energetische Sanierungen sowie die Installation „klimaneutraler“ Heizsysteme bei den Begünstigten fördern dürfen. Als rechtliche Basis dafür dient das eigens beschlossene „Heizungsumstiegs-Zweckzuschussgesetz.“ Laut dem Energiesprecher der Sozialdemokraten, Alois Schroll, ist dies „ein deutlicher Fortschritt in der Ausgestaltung einer sozial gerechten und klimafreundlichen Förderlandschaft.“

Montag, 18.12.2023, 14:00 Uhr
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