Gemeinden können auch auf Gebieten, die im Flächennutzungsplan ausdrücklich als Zone für Windanlagen ausgewiesen sind, noch per Bebauungsplan die Art der Nutzung einschränken.
Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen im Fall der Stadt Schmallenberg im Sauerland entschieden. Dort wurde nach dem gestellten Bauantrag eines Windanlagenbauers ein Bebauungsplan eingeleitet, der die Höhe der Anlage auf maximal 100 Meter begrenzt. Geplant war eine Höhe von 140 Meter.Laut 7. Senat des OVG durfte die Stadt den Antrag zurückstellen, da mit dem Be
Montag, 8.07.2002, 14:35 Uhr
Lea Mühlstein
© 2024 Energie & Management GmbH