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Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf für die Ausschreibung von KWK-Anlagen veröffentlicht. Die erste Ausschreibung soll noch Ende dieses Jahres stattfinden.
Betreiber von KWK-Anlagen mit Leistungen zwischen 1 und 50 MW erhalten nach dem neuen KWK-Gesetz keine automatische KWK-Förderung mehr. Sie müssen sich vielmehr um diese Förderung im Rahmen einer Ausschreibung bewerben. Wie diese ablaufen soll, legt eine Verordnung fest, zu der jetzt ein erster Referentenentwurf bekannt geworden ist. Wie im Rahmen der von BHKW-Consult veranstalteten J
Freitag, 21.04.2017, 13:49 Uhr
Markus Gailfu�*
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