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Energie & Management > Windkraft Onshore - Regierung reagiert auf Kritik an Höhenwindrädern
Quelle: E&M / Katia Meyer-Tien
Windkraft Onshore

Regierung reagiert auf Kritik an Höhenwindrädern

Die Bundesregierung verteidigt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD die Höhenwindräder in Brandenburg und erklärt Standortwahl, Wirtschaftlichkeit und Aufsichtsratsbesetzung.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14915) zur Effizienz des Höhenwindradprojektes und der Besetzung des Aufsichtsrats der Bundesagentur für Sprunginnovationen GmbH − kurz „SPRIND“ − hat die Bundesregierung neue Details zu den geplanten Höhenwindrädern bekannt gegeben. Generell sieht die Regierung das geplante Höhenwindradprojekt als wichtigen Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz, wie in ihrer Antwort deutlich wurde.

Die AfD ließ in ihrer Anfrage angesichts vermeintlicher hoher Investitionskosten Zweifel an der Wirtschaftlichkeit von Höhenwindrädern, deren Nabenhöhe bei 300 angedacht ist, und deren technologischen Umsetzbarkeit aufkommen. 

Zum Hintergrund: Die „beventum GmbH“, eine Tochter von SPRIND, entwickelte das Höhenwindrad seit 2020 und hat Standorte in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt für das Projekt vorgeschlagen. Diese Standorte wurden als genehmigungsfähig gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bestätigt. An dem aktuell für den Bau des Höhenwindrads vorgesehenen Standort in Schipkau (Brandenburg) seien die Windverhältnisse durch einjährige Messungen als besonders förderlich für hohe Energieerträge bestätigt worden, so die Regierung in ihrer Antwort.

Anfänglich um 60 Prozent erhöhe Energieausbeute

Die Wirtschaftlichkeit der Höhenwindräder hänge von mehreren Faktoren ab, wie etwa Standortflexibilität, Netzdienlichkeit und Stromgestehungskosten. Die Bundesregierung erwartet, dass bei Erreichen einer kosteneffizienten Stückzahl die Stromgestehungskosten unter den derzeitigen durchschnittlichen Preisen am Strommarkt liegen könnten. Zudem soll durch eine auf etwa 50 Prozent der Jahresstunden gesteigerte Volllaststundenzahl und eine anfänglich auf mindestens 60 Prozent erhöhte Energieausbeute die Effizienz der Anlagen deutlich verbessert werden. Technologische Innovationen, insbesondere im Bereich der Turbinen, könnten das Projekt noch weiter optimieren.

Zu den hohen Investitionskosten des Projekts teilte die Bundesregierung mit, dass die von der AfD genannten, vermeintlichen Investitionskosten in Höhe von 160 Millionen Euro weder den Baukosten noch der Finanzierung der Beventum GmbH entsprechen. Korrekt sei, dass Beventum bislang rund 160 Millionen Euro an Fördermitteln und Darlehen zugesagt bekommen habe, wobei 25 Millionen Euro allein auf die Baukosten der Höhenwindräder in Brandenburg entfallen. Die restlichen Mittel fließen in die Forschung und Entwicklung weiterer technologischer Innovationen. 

Ein weiterer Punkt, der von der AfD-Fraktion aufgegriffen wurde, betrifft die Besetzung des Aufsichtsrats der Sprind GmbH. Kritisiert wurde insbesondere die Ernennung von Dr. Franziska Brantner, der Grünen-Politikerin und Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, da sie möglicherweise einem Interessenkonflikt unterliegen könnte. Die Bundesregierung betonte jedoch, dass die Besetzung des Aufsichtsrats im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben und den Grundsätzen guter Unternehmensführung erfolgte. Die Entscheidung sei transparent und korrekt durchgeführt worden.

Die Kleine Anfrage der AfD zur „Effizienz des Höhenwindradprojekts und der Besetzung des Aufsichtsrats der Bundesagentur für Sprunginnovationen“ samt der Antworten der Bundesregierung darauf finden sich auf der Internetseite des Deutschen Bundestages.

Mittwoch, 5.03.2025, 16:05 Uhr
Davina Spohn
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Die Bundesregierung verteidigt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD die Höhenwindräder in Brandenburg und erklärt Standortwahl, Wirtschaftlichkeit und Aufsichtsratsbesetzung.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14915) zur Effizienz des Höhenwindradprojektes und der Besetzung des Aufsichtsrats der Bundesagentur für Sprunginnovationen GmbH − kurz „SPRIND“ − hat die Bundesregierung neue Details zu den geplanten Höhenwindrädern bekannt gegeben. Generell sieht die Regierung das geplante Höhenwindradprojekt als wichtigen Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz, wie in ihrer Antwort deutlich wurde.

Die AfD ließ in ihrer Anfrage angesichts vermeintlicher hoher Investitionskosten Zweifel an der Wirtschaftlichkeit von Höhenwindrädern, deren Nabenhöhe bei 300 angedacht ist, und deren technologischen Umsetzbarkeit aufkommen. 

Zum Hintergrund: Die „beventum GmbH“, eine Tochter von SPRIND, entwickelte das Höhenwindrad seit 2020 und hat Standorte in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt für das Projekt vorgeschlagen. Diese Standorte wurden als genehmigungsfähig gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bestätigt. An dem aktuell für den Bau des Höhenwindrads vorgesehenen Standort in Schipkau (Brandenburg) seien die Windverhältnisse durch einjährige Messungen als besonders förderlich für hohe Energieerträge bestätigt worden, so die Regierung in ihrer Antwort.

Anfänglich um 60 Prozent erhöhe Energieausbeute

Die Wirtschaftlichkeit der Höhenwindräder hänge von mehreren Faktoren ab, wie etwa Standortflexibilität, Netzdienlichkeit und Stromgestehungskosten. Die Bundesregierung erwartet, dass bei Erreichen einer kosteneffizienten Stückzahl die Stromgestehungskosten unter den derzeitigen durchschnittlichen Preisen am Strommarkt liegen könnten. Zudem soll durch eine auf etwa 50 Prozent der Jahresstunden gesteigerte Volllaststundenzahl und eine anfänglich auf mindestens 60 Prozent erhöhte Energieausbeute die Effizienz der Anlagen deutlich verbessert werden. Technologische Innovationen, insbesondere im Bereich der Turbinen, könnten das Projekt noch weiter optimieren.

Zu den hohen Investitionskosten des Projekts teilte die Bundesregierung mit, dass die von der AfD genannten, vermeintlichen Investitionskosten in Höhe von 160 Millionen Euro weder den Baukosten noch der Finanzierung der Beventum GmbH entsprechen. Korrekt sei, dass Beventum bislang rund 160 Millionen Euro an Fördermitteln und Darlehen zugesagt bekommen habe, wobei 25 Millionen Euro allein auf die Baukosten der Höhenwindräder in Brandenburg entfallen. Die restlichen Mittel fließen in die Forschung und Entwicklung weiterer technologischer Innovationen. 

Ein weiterer Punkt, der von der AfD-Fraktion aufgegriffen wurde, betrifft die Besetzung des Aufsichtsrats der Sprind GmbH. Kritisiert wurde insbesondere die Ernennung von Dr. Franziska Brantner, der Grünen-Politikerin und Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, da sie möglicherweise einem Interessenkonflikt unterliegen könnte. Die Bundesregierung betonte jedoch, dass die Besetzung des Aufsichtsrats im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben und den Grundsätzen guter Unternehmensführung erfolgte. Die Entscheidung sei transparent und korrekt durchgeführt worden.

Die Kleine Anfrage der AfD zur „Effizienz des Höhenwindradprojekts und der Besetzung des Aufsichtsrats der Bundesagentur für Sprunginnovationen“ samt der Antworten der Bundesregierung darauf finden sich auf der Internetseite des Deutschen Bundestages.

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Davina Spohn

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