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Energie & Management > Regenerative - Regulierer nimmt späte ÜNB-Statistik nur zur Kenntnis
Quelle: Fotolia / Jürgen Fälchle
Regenerative

Regulierer nimmt späte ÜNB-Statistik nur zur Kenntnis

Die Übertragungsnetzbetreiber hatten im Juli die Direktvermarktungs-Statistik verspätet veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur sieht keinen Anlass für aufsichtsrechtliche Schritte.
Die Bundesnetzagentur verzichtet auf aufsichtsrechtliche Schritte gegen die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), da sie die Direktvermarktungs-Statistik für Juli am 12. Juli einen Tag nach der regulatorischen Frist veröffentlicht hatten (wir berichteten). Auf Anfrage dieser Redaktion teilte der Energieregulierer mit, er habe keine Anhaltspunkte für systematische Missstände feststellen können.

Die Veröffentlichungspflichten der Übertragungsnetzbetreiber ergeben sich aus Paragraf 77 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie dienen laut Paragraf 3 Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) der „Transparenz der Vermarktungstätigkeiten“.

Normalerweise ist die Direktvermarktungs-Statistik an einem Monatsanfang die erste von drei EEG-Transparenzstatistiken, die die ÜNB veröffentlichen, manchmal sogar schon am Monatsdritten. Erheblich später folgen dann die Monatsmarktwerte und das EEG-Konto, die sich allerdings im Gegensatz zur Direktvermarktung auf den vergangenen Monat beziehen, nicht auf dem Laufenden.

Der Vorlauf der Direktvermarktungs-Statistik beträgt mehr als einen Monat: Bis Ende Mai mussten formal alle Anlagenbetreiber ab 100 kW − faktisch meist die von ihnen beauftragten Direktvermarkter − ihrem jeweiligen Anschlussnetzbetreiber anlagenscharf melden, wenn sie im Juli in die Direktvermarktung gehen oder sie verlassen würden oder wenn sie zwischen den Segmenten wechseln würden (gefördertes „Marktprämienmodell“, förderfreie „sonstige Direktvermarktung“ oder „Mieterstrom“).

Ist der Anschlussnetzbetreiber ein Verteilnetzbetreiber (VNB) − was bei PV, Onshore-Wind und Biomasse der Regelfall ist −, meldet er die aggregierten Daten an seinen ÜNB weiter. Dies geschieht oft mit mindestens einem Monat Verzögerung. Da dies mit Nachmeldungen korrigiert wird, haben die ÜNB keinen Anlass, auf alle VNB für die Gesamtveröffentlichung zu warten.
 
 
Aussagen der ÜNB gegenüber unserer Redaktion lassen vielmehr den Schluss zu, dass die Juli-Zahlen schon fertig waren, aber nur die Veröffentlichung nicht geklappt hat. Diese Redaktion hatte als erste über den technischen Fehler berichtet. Die ÜNB kündigten damals die Rückkehr zur Pünktlichkeit an. Die regulatorische Frist sind hier die ersten zehn Werktage (inklusive Samstag) eines Monats, das wäre das nächste Mal bis einschließlich 12. August.

Der Sinn der Direktvermarktungs-Statistik

Durch die Direktvermarktungs-Statistik können alle Marktteilnehmer und die Politik anlagenscharf sehen, wie sich Betreiber je nach Technologie, Leistung, Alter oder Lage der Anlage für oder gegen eine Absicherung durch garantierte Einspeisevergütungen entscheiden. Zudem gibt sie Auskunft über die Größe des Gesamtmarktes.

Die Millionen Anlagen vor allem im PV-Bereich, die unter 100 kW liegen, sind nicht erfasst, da ihre Betreiber den Ökostrom daraus nicht direktvermarkten müssen und wegen der gesetzlichen Einspeisevergütungen auch keinen Anlass für diesen Aufwand sehen. Deren eingespeister Strom wird von den ÜNB an der Spotbörse verkauft. Die Erlöse daraus fließen in die Auszahlung der Subventionen, der Kostendeckungsgrad betrug zuletzt 11 Prozent.

Dienstag, 23.07.2024, 17:58 Uhr
Georg Eble
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Regulierer nimmt späte ÜNB-Statistik nur zur Kenntnis
Die Übertragungsnetzbetreiber hatten im Juli die Direktvermarktungs-Statistik verspätet veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur sieht keinen Anlass für aufsichtsrechtliche Schritte.
Die Bundesnetzagentur verzichtet auf aufsichtsrechtliche Schritte gegen die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), da sie die Direktvermarktungs-Statistik für Juli am 12. Juli einen Tag nach der regulatorischen Frist veröffentlicht hatten (wir berichteten). Auf Anfrage dieser Redaktion teilte der Energieregulierer mit, er habe keine Anhaltspunkte für systematische Missstände feststellen können.

Die Veröffentlichungspflichten der Übertragungsnetzbetreiber ergeben sich aus Paragraf 77 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie dienen laut Paragraf 3 Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) der „Transparenz der Vermarktungstätigkeiten“.

Normalerweise ist die Direktvermarktungs-Statistik an einem Monatsanfang die erste von drei EEG-Transparenzstatistiken, die die ÜNB veröffentlichen, manchmal sogar schon am Monatsdritten. Erheblich später folgen dann die Monatsmarktwerte und das EEG-Konto, die sich allerdings im Gegensatz zur Direktvermarktung auf den vergangenen Monat beziehen, nicht auf dem Laufenden.

Der Vorlauf der Direktvermarktungs-Statistik beträgt mehr als einen Monat: Bis Ende Mai mussten formal alle Anlagenbetreiber ab 100 kW − faktisch meist die von ihnen beauftragten Direktvermarkter − ihrem jeweiligen Anschlussnetzbetreiber anlagenscharf melden, wenn sie im Juli in die Direktvermarktung gehen oder sie verlassen würden oder wenn sie zwischen den Segmenten wechseln würden (gefördertes „Marktprämienmodell“, förderfreie „sonstige Direktvermarktung“ oder „Mieterstrom“).

Ist der Anschlussnetzbetreiber ein Verteilnetzbetreiber (VNB) − was bei PV, Onshore-Wind und Biomasse der Regelfall ist −, meldet er die aggregierten Daten an seinen ÜNB weiter. Dies geschieht oft mit mindestens einem Monat Verzögerung. Da dies mit Nachmeldungen korrigiert wird, haben die ÜNB keinen Anlass, auf alle VNB für die Gesamtveröffentlichung zu warten.
 
 
Aussagen der ÜNB gegenüber unserer Redaktion lassen vielmehr den Schluss zu, dass die Juli-Zahlen schon fertig waren, aber nur die Veröffentlichung nicht geklappt hat. Diese Redaktion hatte als erste über den technischen Fehler berichtet. Die ÜNB kündigten damals die Rückkehr zur Pünktlichkeit an. Die regulatorische Frist sind hier die ersten zehn Werktage (inklusive Samstag) eines Monats, das wäre das nächste Mal bis einschließlich 12. August.

Der Sinn der Direktvermarktungs-Statistik

Durch die Direktvermarktungs-Statistik können alle Marktteilnehmer und die Politik anlagenscharf sehen, wie sich Betreiber je nach Technologie, Leistung, Alter oder Lage der Anlage für oder gegen eine Absicherung durch garantierte Einspeisevergütungen entscheiden. Zudem gibt sie Auskunft über die Größe des Gesamtmarktes.

Die Millionen Anlagen vor allem im PV-Bereich, die unter 100 kW liegen, sind nicht erfasst, da ihre Betreiber den Ökostrom daraus nicht direktvermarkten müssen und wegen der gesetzlichen Einspeisevergütungen auch keinen Anlass für diesen Aufwand sehen. Deren eingespeister Strom wird von den ÜNB an der Spotbörse verkauft. Die Erlöse daraus fließen in die Auszahlung der Subventionen, der Kostendeckungsgrad betrug zuletzt 11 Prozent.

Dienstag, 23.07.2024, 17:58 Uhr
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