Aus Sicht von Verbraucherschützern sind Strom- und Gasverträge des Anbieters Primaholding ungültig. Der VZBV sucht daher Betroffene und prüft eine Sammelklage.
Die Primaholding GmbH belehrt in ihren Verträgen für Strom und Gas nach Ansicht des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (VZBV) unzureichend über das Widerrufsrecht. Im Vorjahr gingen bei den Verbraucherzentralen 17.000 Beschwerden zu dieser Unternehmensgruppe ein. Das waren 29
Prozent aller Beschwerden in diesem Bereich. Wegen der Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht prüft der VZBV derzeit eine Sammelklage gegen die Primaholding-Gruppe mit ihren Tochterunternehmen Nowenergy, Primastrom oder Voxenergie.
Die Gründe für die Beschwerden waren beispielsweise untergeschobene Verträge, Preiserhöhungen oder zu hohe Abschläge. Wegen unzulässiger Preiserhöhungen führe der VZBV bereits zwei Musterfeststellungsklagen gegen die Tochterunternehmen der Holding, Primastrom und Voxenergie.
Die Primaholding-Gruppe sei seit Jahren ein großes Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher. „Betroffene Kundinnen und Kunden können sich dagegen wehren und Verträge vorzeitig beenden“, sagte VZBV-Vorständin Ramona Pop. Das Unternehmen hat nach Erkenntnissen des VZBV in Verträgen ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht belehrt. Verbraucher könnten die Verträge somit widerrufen, wenn der Vertragsschluss nicht länger als 12
Monate und 14
Tage zurückliegt. Sie könnten sogar bereits gezahlte Abschläge vollständig zurückverlangen. Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500
kWh könnte sich nach zwölf
Monaten Belieferung beispielsweise mehr als 1.200
Euro erstatten lassen. Der VZBV stellt dafür im Internet Musterbriefe bereit.
Zur Aufstellung der Sammelklage sucht der VZBV weitere betroffene Kundinnen und Kunden. Sie
können sich
bis zum 15. September 2023 beim VZBV melden.
Donnerstag, 24.08.2023, 09:00 Uhr
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