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Energie & Management > Smart Meter - Solandeo stellt Eigenverwaltungsantrag
Quelle: Shutterstock / Proxima Studio
Smart Meter

Solandeo stellt Eigenverwaltungsantrag

Der wettbewerbliche Messstellenbetreiber sieht sich vor „finanziellen Herausforderungen”. Jetzt soll ein Investor helfen.
Noch im November 2023 zeigte sich Messtellenbetreiber Solandeo optimistisch: „Der Markt funktioniert“, schrieb das Berliner Unternehmen damals in einer Mitteilung an die Presse und kündigte an, das selbst gesteckte Ziel von 100.000 ausgerollten intelligenten Messystemen bis 2025 „deutlich zu übertreffen”.

Mehr noch: „Dank des aktuell starken Wachstums“ erwartete das Unternehmen, das mit Partnern wie Enpal, Sonnen und Octopus Energy zusammenarbeitet, bis Ende 2025 den Einsatz von mehreren hunderttausend Solandeo-Systemen. „Mittelfristig werden wir eine Million intelligente Messsysteme in Deutschland betreiben“, ließ sich CEO Friedrich Rojahn zitieren.

Knapp ein halbes Jahr später macht das Unternehmen wieder Schlagzeilen, diesmal allerdings mit dem Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Diesen hat Solandeo am 26. April beim zuständigen Amtsgericht Charlottenburg gestellt.

Im Rahmen der Energiewende sehe man eine starke Nachfrage für intelligente Messsysteme, heißt es auf Nachfrage der Redaktion. Man sehe sich auch in der Lage, diese Nachfrage nachhaltig zu bedienen. „Unser starkes Wachstum bringt allerdings einen gewissen Vorfinanzierungsbedarf mit sich“.

Hierfür habe Solandeo bereits in fortgeschrittenen Gesprächen mit interessierten Investoren gestanden, „allerdings konnte die erforderliche Liquidität nicht rechtzeitig aufgebracht werden. Mit einem neuen, finanzstarken Investor kann dies aber kurzfristig gelingen. Das Eigenverwaltungsverfahren dient daher dem Abschluss einer entsprechenden, nachhaltigen Finanzierungslösung“. Details zu möglichen Interessenten könne man zum jetzigen Zeitpunkt aus Gründen der Vertraulichkeit noch nicht nennen.

Der Betrieb wird fortgesetzt

Die Eigenverwaltung ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens, bei dem die Geschäftsleitung weiterhin entscheidungsbefugt bleibt. Ein Insolvenzverwalter wird nicht bestellt, aber ein Sachwalter. Dieser ist zwar nicht verfügungs­be­fugt, erstattet aber ge­genüber Ge­richt und Gläubi­ger­schaft Be­richt. Im Fall von Solandeo ist das die Berliner Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Susanne Berner.

Unterstützt wird das Unternehmen dabei von der Berliner Wirtschaftskanzlei Dentons. Zu Generalhandlungsbevollmächtigten wurden die Rechtsanwälte Dirk Schoene und Judith Schmid bestellt.

Der Betrieb von Zählern und intelligenten Messsystemen soll auch im Eigenverwaltungsverfahren weiter fortgesetzt werden. Zudem erhielten Kunden mit bestehenden Messstellen auch weiterhin ihre Daten. Allerdings müsse Solandeo dabei auch die rechtlichen Vorgaben berücksichtigen, die sich aus dem aktuellen Verfahren ergeben, heißt es auf Nachfrage: „Hierzu führen wir individuelle Gespräche mit unseren Kunden und Partnern über anstehende Installationstermine, ebenso wie zu eventuell notwendigen neuen Abläufen in der Zusammenarbeit“.

Die Solandeo ist seit 2014 bundesweit als wettbewerblicher Messstellenbetreiber tätig. Mit ihren Smart Meter-basierten Lösungen betreut das Unternehmen eigenen Angaben nach 13.000 MW an dezentraler Erzeugungsleistung. Das Angebot des einstigen Start-ups reicht dabei von der 3 kW-Aufdach-Solaranlage beim Privatkunden bis hin zum 400 MW Offshore Windpark. Den Betreibern der Anlagen ermöglicht Solandeo die Integration mit den IT-Plattformen von über 50 Direktvermarktern und über 30 Betriebsführern. 45 Netzbetreiber nutzen zudem die Lösungen von Solandeo für das Redispatch 2.0.

Montag, 6.05.2024, 16:09 Uhr
Katia Meyer-Tien
Energie & Management > Smart Meter - Solandeo stellt Eigenverwaltungsantrag
Quelle: Shutterstock / Proxima Studio
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Solandeo stellt Eigenverwaltungsantrag
Der wettbewerbliche Messstellenbetreiber sieht sich vor „finanziellen Herausforderungen”. Jetzt soll ein Investor helfen.
Noch im November 2023 zeigte sich Messtellenbetreiber Solandeo optimistisch: „Der Markt funktioniert“, schrieb das Berliner Unternehmen damals in einer Mitteilung an die Presse und kündigte an, das selbst gesteckte Ziel von 100.000 ausgerollten intelligenten Messystemen bis 2025 „deutlich zu übertreffen”.

Mehr noch: „Dank des aktuell starken Wachstums“ erwartete das Unternehmen, das mit Partnern wie Enpal, Sonnen und Octopus Energy zusammenarbeitet, bis Ende 2025 den Einsatz von mehreren hunderttausend Solandeo-Systemen. „Mittelfristig werden wir eine Million intelligente Messsysteme in Deutschland betreiben“, ließ sich CEO Friedrich Rojahn zitieren.

Knapp ein halbes Jahr später macht das Unternehmen wieder Schlagzeilen, diesmal allerdings mit dem Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Diesen hat Solandeo am 26. April beim zuständigen Amtsgericht Charlottenburg gestellt.

Im Rahmen der Energiewende sehe man eine starke Nachfrage für intelligente Messsysteme, heißt es auf Nachfrage der Redaktion. Man sehe sich auch in der Lage, diese Nachfrage nachhaltig zu bedienen. „Unser starkes Wachstum bringt allerdings einen gewissen Vorfinanzierungsbedarf mit sich“.

Hierfür habe Solandeo bereits in fortgeschrittenen Gesprächen mit interessierten Investoren gestanden, „allerdings konnte die erforderliche Liquidität nicht rechtzeitig aufgebracht werden. Mit einem neuen, finanzstarken Investor kann dies aber kurzfristig gelingen. Das Eigenverwaltungsverfahren dient daher dem Abschluss einer entsprechenden, nachhaltigen Finanzierungslösung“. Details zu möglichen Interessenten könne man zum jetzigen Zeitpunkt aus Gründen der Vertraulichkeit noch nicht nennen.

Der Betrieb wird fortgesetzt

Die Eigenverwaltung ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens, bei dem die Geschäftsleitung weiterhin entscheidungsbefugt bleibt. Ein Insolvenzverwalter wird nicht bestellt, aber ein Sachwalter. Dieser ist zwar nicht verfügungs­be­fugt, erstattet aber ge­genüber Ge­richt und Gläubi­ger­schaft Be­richt. Im Fall von Solandeo ist das die Berliner Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Susanne Berner.

Unterstützt wird das Unternehmen dabei von der Berliner Wirtschaftskanzlei Dentons. Zu Generalhandlungsbevollmächtigten wurden die Rechtsanwälte Dirk Schoene und Judith Schmid bestellt.

Der Betrieb von Zählern und intelligenten Messsystemen soll auch im Eigenverwaltungsverfahren weiter fortgesetzt werden. Zudem erhielten Kunden mit bestehenden Messstellen auch weiterhin ihre Daten. Allerdings müsse Solandeo dabei auch die rechtlichen Vorgaben berücksichtigen, die sich aus dem aktuellen Verfahren ergeben, heißt es auf Nachfrage: „Hierzu führen wir individuelle Gespräche mit unseren Kunden und Partnern über anstehende Installationstermine, ebenso wie zu eventuell notwendigen neuen Abläufen in der Zusammenarbeit“.

Die Solandeo ist seit 2014 bundesweit als wettbewerblicher Messstellenbetreiber tätig. Mit ihren Smart Meter-basierten Lösungen betreut das Unternehmen eigenen Angaben nach 13.000 MW an dezentraler Erzeugungsleistung. Das Angebot des einstigen Start-ups reicht dabei von der 3 kW-Aufdach-Solaranlage beim Privatkunden bis hin zum 400 MW Offshore Windpark. Den Betreibern der Anlagen ermöglicht Solandeo die Integration mit den IT-Plattformen von über 50 Direktvermarktern und über 30 Betriebsführern. 45 Netzbetreiber nutzen zudem die Lösungen von Solandeo für das Redispatch 2.0.

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Katia Meyer-Tien

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